Personal
PeBeM und Fachkraftquote: Wie ist die aktuelle Lage?
Wie entwickelt sich die Fachkraftquote im Zuge der Umsetzung von PeBeM bzw. §113c SGB XI? Was wird aus dem Flickenteppich der Länder und Heimaufsichten? Im Juli 2024 hat die neue Personalbemessung ihren ersten „Jahrestag“. Experte Michael Wipp erläutert den aktuellen Stand im Interview.
Herr Wipp, im Zuge der Umsetzung von PeBeM/§113c SGB XI gibt es derzeit ganz unterschiedliche Entwicklungen der Fachkraftquote. Was erwarten Sie, wird aus dem Flickenteppich der Länder und der Heimaufsichten? Die Behörden gehen aktuell ja unterschiedlich mit der Fachkraftquote um und zum Teil könnte man sagen, sie klammern sich daran fest … Wie lautet Ihre Prognose?
Ja, in der Tat scheinen sich quer durch die Republik – lediglich unterschiedlicher Ausprägung – die Heimaufsichtsbehörden schwer zu tun einen Weg mit der Umsetzung der neuen Personalbemessung in Bezug auf die Ordnungsrechtliche Zuständigkeit zu finden, von der mehr als 30 Jahre alten antiquierten Form der Fachkraftquote loszulassen und in das Zeitalter der Vorbehaltenen Tätigkeiten einzutreten. Das sage ich bewusst völlig frei von Vorwürfen. Weil nicht die Behörden schuld an diesem für die Leistungserbringer unerfreulichen Zustand sind, sondern überwiegend die vorgesetzten Ministerien auf Landesebene. Gleichermaßen gibt es aber auch deutliche Lichtblicke. Z.B. halte ich die „Handreichung zur Umsetzung der neuen Landespersonalverordnung“ aus dem Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration von Baden-Württemberg für sehr qualifiziert und weitgehend konsequent an PeBeM ausgerichtet. Diejenigen, welche die Fachkraftquote versuchen in unterschiedlicher Ausprägung, aber althergebrachterweise fortzuführen wie z. B. Hamburg, haben weder die Zielsetzungen von PeBeM noch von § 4 Pflegeberufegesetz verstanden.
Für uns als Verantwortliche in der Umsetzung bedeutet der Wegfall der bisherigen Fachkraftquote einerseits ein Mehr an Freiraum. Gleichermaßen aber ein mehr an Verantwortung in Bezug auf die konkrete Frage nach dem Vorgehen beim einrichtungsinternen Fachkrafteinsatz. Damit werden wir aber den individuellen Bewohnerbedarfen wesentlich mehr gerecht als nach einer gießkannenartigen Ausschüttung à la Fachkraftquote.
Im Juli 2024 hat die neue Personalbemessung ihren ersten „Jahrestag“, was läuft aus Ihrer Beobachtung inzwischen schon gut?
Sehr viele Einrichtungen haben sich inzwischen auf den Weg gemacht und warten nicht auf ordnungs- und/oder leistungsrechtliche Regularien. Die zwei großen Arbeitsblöcke in der Herangehensweise der Personal- und Organisationsentwicklung werden intern auf den Prüfstand gestellt. Nicht wenige Einrichtungen haben sehr qualifizierte Konzepte auf Grundlage der Inhalte aus der PeBeM-Studie/§ 113 c SGB XI zur Umsetzung erarbeitet. Auf dieser Basis wurde dann ein Zeitplan zur Umsetzung entwickelt.
Die bisher in weiten Teilen – auch bedingt durch die Corona-Zeit – wenig beachteten Vorbehaltenen Aufgaben werden Bestandteil der internen Umsetzung von PeBeM. Damit einher geht auch ein völliger Paradigmenwechsel in Bezug auf die Arbeitsablauforganisation pflegerisch-betreuender Aufgaben. Damit tun sich viele schwer. Jahrzehntelang praktizierte Strukturen aufzubrechen und „Kompetenz- und qualifikationsorientiert“ zu arbeiten, erfordert eine Anpassung von Strukturen. Dennoch gelingt es mit analogen oder digitalen Hilfsmitteln Arbeitsabläufe neu zu organisieren. Dabei zeigt sich für viele, dass auch grundsätzliche arbeitsorganisatorische Strukturen wie z. B. Wohnbereiche oder dergleichen auf deren Sinnhaftigkeit zu prüfen sind.
Viele haben inzwischen festgestellt, dass eine der einfachsten Herangehensweisen an die Umsetzung von PeBeM der Einstieg über die Analyse der Arbeitsstrukturen, der Arbeits(ablauf)organisation ist, verbunden mit der Frage: „Wer macht wann was bei wem? Diese Maßnahmen der Struktur- und Prozessqualität bestimmen in wesentlichen Teilen die Ergebnisqualität. Ob das dann Ablauf- oder stationäre Tourenplanung genannt wird, ist völlig zweitrangig.
Leider sind nicht wenige Einrichtungen und deren verantwortliche Mitarbeiter durch Missverständnisse und Fehlinformationen verunsichert. Dagegen hilft es nur sich qualifizierte Informationen zu beschaffen und sich nicht jede Maßnahme, die irgendjemand erforderlich scheint, zu der eigenen zu machen. Das bedeutet auch, sich keine teuren Konzepte einzukaufen, von denen man nicht überzeugt ist oder sich vorher zumindest eine Zweitmeinung einzuholen.
Auf dem Altenheim Management Kongress, der am 12./13.9.2024 in Köln stattfindet, halten Sie einen Vortrag zum aktuellen Stand von PeBeM/der Umsetzung von §113c SGB XI. Was dürfen die Teilnehmer:innen erwarten? Auf welche Aspekte werden Sie im Schwerpunkt eingehen?
Im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung von PeBeM stellen Bundesländer zunehmend auf die konkrete Aufgabenwahrnehmung der Fachkräfte ab anstelle bisheriger rein quantitativer Besetzungsvorgaben. Wir schauen uns an wie die diesbezügliche Umsetzung in den Einrichtungen angegangen werden kann. Daran schließt sich auch die Frage an, ob nach qualitativen aber auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Einsatz nachvollziehbar evaluiert werden kann. Wie kann der Nachweis des kompetenzorientierten Mitarbeiter-Einsatzes gelingen ohne Rückfall in Vor-Strukturmodel-Leistungsnachweis-Zeiten. Hierzu gibt es konkrete und einfache Möglichkeiten. Es ist auch zwingend davon auszugehen, dass die QPR perspektivisch an Regelungen aus § 113 c SGB XI angepasst werden wird.
Ebenso fließen Inhalte aus den „Erste Hinweise aus dem Vorbereitungskonzept einer qualifikations – und kompetenzorientierten Arbeitsorganisation in der Langzeitpflege“ aus dem Modellprogramm nach § 8 Abs. 3 b SGB XI mit ein.
Die Mindestausstattung auf Bundeslandebene in Verbindung mit den Funktionsstellen bestimmen in wesentlichen Teilen die quantitative und die qualitative Verfügbarkeit an Leistungen für die Bewohner. Am Beispiel wird dies aufgezeigt. Zumindest in diesem Punkt hat die Umsetzung der 2. Stufe der neuen Personalbemessung ihr Ziel verfehlt, mehr Einheitlichkeit über die Bundeslandgrenzen hinweg zu erreichen.
Meinen Beitragsteil auf dem Altenheim Management Kongress bestimmen Anregungen für die Praxis im Arbeitsalltag der verantwortlichen Führungskräfte.
Interview: Susanne El-Nawab
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