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PeBeM: Tipps für die rechtssichere Umsetzung

Bei der Umsetzug von PeBeM/§113c SGB XI rät Rechtsanwalt Peter Sausen Leitungskräften zu mehr Gelassenheit und dazu, Betriebsrat und Mitarbeitervertretung frühzeitig einzubinden.

Peter Sausen
Peter Sausen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der Kanzlei Sausen & Partner in Köln. Foto: Kanzlei Sausen

Herr Sausen, was sind aus arbeitsrechtlicher Sicht die wichtigsten Dos and Don’ts, um eine rechtssichere PeBeM-Umsetzung zu gewährleisten?

Sausen: Nach meiner Einschätzung sollten die Einrichtungen insgesamt viel gelassener an die Umsetzung herangehen und nichts übers Knie brechen. Es wird viel Druck in Richtung eines – nicht bestehenden – Umsetzungszwangs aufgebaut. Es werden dabei Dinge in PeBeM hineininterpretiert, die nichts mit PeBeM zu tun haben. So manche Leitungskraft sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und fühlt sich überfordert. Hier sind Konflikte vorprogrammiert, wenn auf Einrichtungsebene falsche Grundentscheidungen getroffen werden. Und keinesfalls sollten die Augen davor verschlossen werden, dass viele Mitarbeitende schlicht (noch) nicht über die materiellen Qualifikationen verfügen, die in vielen PeBeM-Projekten vorausgesetzt werden. Dies gilt es in einem ersten Schritt zu akzeptieren. Im nächsten Schritt ist über die Ausübung des Direktionsrechts und gegebenenfalls über Versetzungen dafür zu sorgen, dass jeder Mitarbeitende entsprechend seiner Fähigkeiten eingesetzt und entsprechend seines Qualifikationsniveaus nachqualifiziert wird.
Es sollten zudem unbedingt die Beteiligungsrechte von Betriebsrat und MAV beachtet werden, wenn im Zuge der PeBeM-Umsetzung auch neue Strukturen implementiert werden. Wir müssen derzeit einige PeBeM-Projekte „aufräumen“, in denen Berater ohne jede rechtliche Kenntnisse Beteiligungsrechte missachtet und den Trägern dadurch viel Ärger eingebracht haben.

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Die Rechte von Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen werden also oft unterschätzt. Wie sollte man diese einbinden, ohne ausgebremst zu werden?

Sausen: Betriebsräte und MAV sollten früh mit eingebunden werden. Zudem sollte man darauf achten , dass ein einheitliches Verständnis der PeBeM besteht, um Missverständnissen und Fehlentwicklungen vorzubeugen. Es sind unglaublich viele Falschinformationen zu PeBeM im Umlauf. Gerade die Fehlannahme, PeBeM würde zwingend die Implementierung einer stationären Tourenplanung mit sich bringen, lässt Betriebsräte und MAV oft in eine Abwehr- und Verweigerungshaltung gehen. Kommt es zu einer Abwehr- und Blockadehaltung von Betriebsrat und MAV rate ich: Erst einmal das Mehr an Personal nach altem Muster in das Team integrieren, um hiernach zusammen mit dem Betriebsrat und der MAV die verbesserten Einsatzmöglichkeiten zu erarbeiten.

Welche Maßnahmen haben sich bewährt, um bei der PeBeM-Umsetzung arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden und die Compliance zu gewährleisten?

Sausen: Zentral und übergeordnet ist die offene und verbindliche Kommunikation zwischen den Leitungskräften und den Mitarbeitenden. Und dies auf Basis eines in Bezug auf die PeBeM gut informierten und arbeitsrechtlich gut geschulten Teams. Den arbeitsrechtliche Rahmen zu kennen, innerhalb dessen sich eine PeBeM-Umsetzung realisieren lässt, erleichtert alles und ist unverzichtbar. Hier finden sich auch die Schnittstellen zum Haftungsrecht. Wer kann was? Wer soll was? Wer darf was? Nicht alle denkbaren und von Beratern propagierten Umsetzungsmaßnahmen sind rechtmäßig und rechtsicher umsetzbar. In den Einrichtungen existierende Delegationsschemata sind auf den Prüfstand zu heben und auf das mit PeBeM nunmehr vorausgesetzte Zusammenspiel der Qualifikationsniveaus QN4, QN3 und QN1/2 anzupassen.

Interview: Susanne El-Nawab

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