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OVG bestätigt Zwangsgelder wegen Medikamentenmängeln im Pflegeheim
In einem Pflegeheim in Niedersachsen hat die Aufsicht gravierende Mängel beim Umgang mit Arzneimitteln festgestellt. Wie das Fachportal APOTHEKE ADHOC berichtet, bestätigte das Oberverwaltungsgericht die gegen den Betreiber verhängten Zwangsgelder grundsätzlich. Einzelne Strafen in Höhe von 30.000 Euro für jeden Verstoß bewertete das Gericht jedoch als möglicherweise unverhältnismäßig.
Nach Angaben von APOTHEKE ADHOC wurden die Missstände bei einer Kontrolle im Juni 2025 entdeckt.
Aufsicht beanstandet Umgang mit Arzneimitteln
Die Aufsicht verpflichtete den Betreiber daraufhin zu umfangreichen Nachbesserungen. In dem Bescheid hieß es: „Der fachgerechte Umgang mit Arzneimitteln ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner bis zum 15. Juli 2025 zu gewährleisten.“ Zudem wurden zunächst Zwangsgelder in Höhe von 10.000 Euro angedroht. Später folgten weitere Sanktionen für den Fall, dass Medikamente weiterhin nicht ordnungsgemäß aufbewahrt oder dokumentiert würden.
Erhebliche Probleme bei erneuter Kontrolle festgestellt
Wie das Fachportal weiter berichtet, stellte die Aufsicht bei einer weiteren Kontrolle im September erneut erhebliche Mängel fest. Demnach seien Medikamentenwagen unverschlossen abgestellt worden. Außerdem hätten Chargennummern und Haltbarkeitsangaben gefehlt.
Darüber hinaus seien Medikamentengaben nicht nachvollziehbar gewesen. Beanstandet wurden laut Bericht auch verschmutzte Medikamentenschränke, ein verschwundenes BtM Buch, abgelaufenes Metamizol sowie Fehler bei Medikationsplänen und Insulin Einheiten.
Gericht hält hohe Einzelstrafen für problematisch
Daraufhin wurde ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro angedroht. Jeder weitere Verstoß sollte mit 30.000 Euro geahndet werden. Dagegen wehrte sich der Betreiber vor Gericht.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte laut APOTHEKE ADHOC grundsätzlich die Einschätzung der Aufsicht. Im Urteil heiße es, warum aus den Verstößen „keine relevante Gefährdung der Bewohner ergeben soll, erschließt sich dem Senat nicht“.
Kritisch sah das Gericht allerdings die pauschale Androhung von 30.000 Euro für jeden einzelnen Pflichtverstoß. Dies sei nach vorläufiger Einschätzung des Senats angesichts der Vielzahl möglicher Verstöße nicht in jedem Fall verhältnismäßig.
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