News

Offene Zahlungen: Pflegeheim klagt erfolgreich gegen Bewohnerin

Rund 34.600 Euro schuldet eine Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung. Der Frau wird gekündigt, ihr Zimmer soll sie räumen. Das ist rechtens, urteilt das Landgericht Lübeck.

Die fristlose Kündigung des Heimvertrags wegen Zahlungsverzuges ist wirksam. Foto: Adobe Stock/ andranik123

Über Jahre hat die Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung die im Heimvertrag vereinbarten Leistungsentgelte nicht gezahlt und sich auch nicht ausreichend darum gekümmert, dass die Zahlungen anderweitig übernommen werden. Ihr gesetzlicher Betreuer gibt an, an Long Covid erkrankt zu sein und sich deswegen nicht ausreichend um die Anliegen der betagten Senioren gekümmert zu haben. Das schreibt rechtsdepesche.de in einem Artikel vom 19. August.

Schon ein Jahr nach Bezug des Zimmers im Pflegeheim im Jahr 2020 zahlt die Frau die Leistungsentgelte nicht mehr in vollständiger Höhe. Die Einrichtung schickt Zahlungsaufforderungen, mahnt und stellt die Kündigung in Aussicht. Zwei Jahre später klagt das Pflegeheim und macht Anspruch auf Räumung des Zimmers geltend. Auch die fristlose Kündigung wird vorsorglich ausgesprochen. Erst danach zahlt die Bewohnerin einen Bruchteil der offenen Kosten – 4.900 Euro – weil sie nicht mehr aufbringen kann. Im Februar 2024, drei Jahre nachdem sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, stellt die Frau einen Antrag auf Übernahme der Mietrückstände bei der Stadt Lübeck. Dabei ging es in dem Fall nicht um Mietkosten, sondern um nicht bezahlte Leistungen für das Pflegeheim.

Die Einrichtung fordert, dass die Frau das Zimmer räumt und bekommt vor Gericht recht. Auch die fristlose Kündigung des Heimvertrags wegen Zahlungsverzuges sei wirksam. Insgesamt hatten sich 34.626,22 Euro angesammelt. Weil der Heimvertrag wirksam gekündigt wurde, habe die Frau kein Besitzrecht auf ihr bewohntes Zimmer. Die von der Frau bereits geleisteten Zahlungen seien zu gering. Auch hätten sie und ihr gesetzlicher Betreuer sich nicht ausreichend bemüht, die Situation zu verändern.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Passend dazu: In diesem Artikel erklärt Oliver Radermacher, warum er inzwischen einen Juristen nur für das Forderungsmanagement beschäftigt.