Pflege und Politik
Ministerin fordert Beschäftigungsverbot in der Pflege für Straftäter
Nach dem mutmaßlichen Doppelmord in einem Pflegeheim in
der Pfalz fordert die rheinland-pfälzische
Sozialministerin ein erweitertes Führungszeugnis für
Pflegepersonal. Wer wegen bestimmter Straftaten
vorbestraft sei, erhielte ein Beschäftigungsverbot,
erklärte Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Montag
in Mainz.

Einen entsprechenden Vorschlag habe sie bei der
Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingereicht. Ein
solches Führungszeugnis sei bei Menschen, die mit
Behinderten zusammenarbeiten, bereits Pflicht, ergänzte
Bätzing-Lichtenthäler.
"Jetzt gilt es, diesen Ansatz auf die Pflege zu
übertragen, denn auch pflegebedürftige Menschen haben
aufgrund ihrer eingeschränkten Selbstständigkeit und
ihrer Abhängigkeit von Unterstützung durch andere ein
ausgeprägtes Schutzbedürfnis." Die Ministerin will
prüfen lassen, welche Straftaten für die Pflege
relevant wären und zu einem Beschäftigungsverbot führen
sollen. Sie denkt zum Beispiel an Pfleger, die sich
wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar
gemacht haben.
Auf scharfe Kritik stieß die Forderung bei der
rheinland-pfälzischen Landespflegekammer. "Wir lehnen
das natürlich strikt ab", sagte der Sprecher der
Kammer, David Dietz, dem Evangelischen Pressedienst
(epd). Wenn Pflegekräfte unter Generalverdacht gestellt
würden, trage das lediglich dazu bei, den Beruf
unattraktiver zu machen.
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