News
Mecklenburg-Vorpommern bringt modernes Wohn- und Teilhabegesetz auf den Weg
Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Einrichtungenqualitätsgesetzes beschlossen. Das neue Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG) soll laut Sozialministerium besonders die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen stärken.
Der Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese erweitert laut Ministerium den rechtlichen Rahmen für verschiedene Wohnformen. Neu aufgenommen wurden Tageshospize, anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften sowie alternatives Wohnen. Das Ministerium reagiert damit nach eigenen Angaben auf die zunehmend individuelleren Bedürfnisse der Betroffenen.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist laut Sozialministerium die Reduzierung von Verwaltungsaufwand. Doppelzuständigkeiten und -prüfungen sollen sowohl in der Pflege als auch in der Eingliederungshilfe konsequent abgebaut werden. Stattdessen rückt laut Ministerin Drese die Beratungsfunktion als erste ordnungsrechtliche Option in den Vordergrund. „Wir wollen mit unserer Gesetzesinitiative vielmehr
die Beratungsfunktion als erste zu prüfende ordnungsrechtliche Option in den Mittelpunkt rücken“, verdeutlichte die Ministerin.
Der Gesetzentwurf basiert nach Angaben des Ministeriums auf einem umfassenden Dialogprozess. An den Beratungen waren demnach Leistungserbringer, Kostenträger, Heimaufsichten, der Medizinische Dienst sowie Vertreter von Nutzenden und dem Landesseniorenbeirat beteiligt. Das neue WoTG geht nun zur weiteren Beratung an den Landtag.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren