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MDK setzt Regelprüfungen und Hausbesuche aus
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) setzen während der aktuellen Kontaktbeschränkungen Regelprüfungen und persönliche Hausbesuche in der ambulanten und stationären Pflege aus. Das hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) jetzt verkündet.

Die Medizinischen Dienste leisteten mit dem Aussetzen der Prüfungen ihren Beitrag zur Kontaktreduzierung und zum Infektionsschutz der besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.
Foto: MDS
Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und PKV-Verband verständigt.
"Die Medizinischen Dienste leisten damit ihren Beitrag zur Kontaktreduzierung und zum Infektionsschutz der besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste werden weiterhin in den Pflegeeinrichtungen Anlassprüfungen umsetzen, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und des ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen, so der MDS. Auf diese Weise würden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fänden während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.
Auch die MEDICPROOF GmbH setzt die Begutachtungen mit Hausbesuch wieder aus und begutachtet während der Zeit des Teil-Lockdowns ausschließlich digital. Für die Phase der für November verhängten Kontaktbeschränkungen solle so ein Beitrag zum Schutz der Risikogruppen geleistet werden.
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