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Protest gegen Frist: BKSB verweigert PNOG-Stellungnahme
Scharfer Protest gegen das Bundesgesundheitsministerium: Wegen extrem kurzer Fristen verweigert der Bundesverband kommunaler Senioren- und Pflegeeinrichtungen (BKSB) eine inhaltliche Bewertung des neuen Pflege-Neuordnungsgesetzes (PNOG). Der Verband setzt damit ein klares Zeichen gegen die aktuelle Praxis bei Gesetzesvorhaben. Erst kurz zuvor hatte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, beim BKSB-Sommertalk in Berlin um Verständnis für den Reformkurs geworben.
Aus Berlin: Kerstin Hamann, Steve Schrader und Lukas Sander
Der Verband wird zwar fristgerecht eine Erklärung einreichen, diese bleibt inhaltlich jedoch leer. „Wir werden die Stellungnahme abgeben. Der Inhalt wird sein, inhaltlich keine Stellungnahme abzugeben“, erklärte der BKSB-Vorsitzende Alexander Schraml. Hintergrund ist die Aufforderung des Ministeriums, innerhalb weniger Tage – unterbrochen von einem Wochenende und Feiertagen – eine Bewertung des komplexen Gesetzentwurfs abzugeben. Die Frist läuft am heutigen Mittwoch um 13:00 Uhr ab.
Schraml bezeichnete das Vorgehen des Ministeriums als „Unverschämtheit“. Es sei nicht vermittelbar, dass sich das Ministerium über ein Jahr Zeit für die Erarbeitung eines Vorschlags nehme, den Verbänden dann aber nur wenige Tage für eine Rückmeldung einräume. „Zu einer Frist, die völlig willkürlich gesetzt ist, lassen wir uns nicht drängen“, so der BKSB-Chef. Der Verband wird eine fundierte Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen und diese direkt an das Ministerium sowie an die Bundestagsabgeordneten übermitteln.
Vorwurf der „Simulation von Demokratie“
Auf die Frage, ob ein solches Verfahren lediglich eine „Simulation von Demokratie“ darstelle, entgegnete Schraml, dass die Vermutung relativ groß sei, dass eine solche Anhörung lediglich als „Feigenblatt“ diene. Ein echter, demokratischer Austausch auf Augenhöhe sehe anders aus.
Forderung nach überparteilichem Expertenkreis
Um die Zusammenarbeit zwischen Politik und Pflegepraxis nachhaltig zu verbessern und Gesetze im Sinne der Menschen zu gestalten, forderte Schraml grundlegende Strukturreformen. Der BKSB plädiere bereits seit längerem für die Einrichtung eines festen Expertenkreises aus Ministeriumsvertretern und Verbänden. Dieses Gremium müsse unabhängig von Wahlperioden oder akuten finanziellen Zwängen an langfristigen Konzepten für die Pflege arbeiten. Dass dies auch bei diesem gesellschaftlich zentralen Thema bislang versäumt wurde, bezeichnete Schraml als „sehr bedauerlich“.
Pflegebevollmächtigte Staffler verteidigt zuvor den Reformkurs
Zuvor hatte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, beim Sommertalk des BKSB die geplanten Reformen gegen Kritik aus der Branche verteidigt. Dabei warb sie für die vorgesehenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung und mahnte angesichts der angespannten Finanzlage zu realistischen Lösungen.
Staffler betonte, dass die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zwar umstritten sei, bislang jedoch keine tragfähigen Alternativen zur Gegenfinanzierung vorlägen. Sollten entsprechende Vorschläge auf den Tisch kommen, sei die Bundesregierung offen für andere Wege.
Kontroverse um Aussetzung der Tarifbindung
Besonders kontrovers wurde die vorgesehene zeitweise Aussetzung der Tarifbindung in der Pflege diskutiert. Vertreter aus der Pflegebranche warnten davor, dass damit mühsam erreichte Verbesserungen bei der Bezahlung wieder infrage gestellt würden. Gerade die jüngere Generation von Pflegekräften werde eine erneute Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht akzeptieren. Dies gefährde langfristig die Versorgungsqualität.
Staffler entgegnete, die Einführung der Tarifbindung habe ihren Zweck erfüllt und zu deutlichen Einkommensverbesserungen geführt. Die Löhne in der Pflege seien in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Gleichzeitig müsse jedoch berücksichtigt werden, dass die finanzielle Lage der Pflegeversicherung inzwischen äußerst angespannt sei. Es gehe nicht darum, erreichte Standards zurückzudrehen oder Löhne einzufrieren. Vielmehr müsse das Tempo der Kostensteigerungen vorübergehend reduziert werden. Die vorgesehene Regelung sei zeitlich befristet und bedeute keine grundsätzliche Abkehr von tariflichen Strukturen.
Mehrere Teilnehmer widersprachen dieser Einschätzung. Sie warnten, Pflegeeinrichtungen könnten bei einer unzureichenden Refinanzierung tariflicher Abschlüsse wirtschaftlich unter Druck geraten. Insbesondere kommunale und private Träger würden Leistungen nicht dauerhaft erbringen können, wenn steigende Personalkosten nicht vollständig berücksichtigt würden. Dies könne zum Abbau von Pflegeplätzen und im Extremfall zu Schließungen von Einrichtungen führen.
Kritik an fehlenden Strukturreformen
Breiten Raum nahm auch die Kritik an den fehlenden Strukturreformen im vorliegenden Gesetzentwurf ein. Vertreter von Pflegeeinrichtungen beklagten, dass die Eigenanteile für Bewohnerinnen und Bewohner inzwischen vielfach bei mehr als 4.400 Euro monatlich lägen. Gleichzeitig fehlten aus ihrer Sicht grundlegende Reformen bei den Strukturen der Pflegeversicherung. Stattdessen enthalte der Entwurf vor allem kurzfristige finanzielle Eingriffe.
Mehrere Teilnehmer verwiesen auf Konzepte zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, zur Stärkung rehabilitativer Angebote und zur Entlastung der stationären Pflege. Erfolgreiche Modelle würden bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem wurde der hohe Verwaltungsaufwand der Pflegeversicherung mit ihren zahlreichen Kassen und Prüfinstanzen kritisiert. Gefordert wurden eine grundlegende Evaluation der bestehenden Strukturen und eine effizientere Organisation des Systems.
Staffler erklärte dazu, Prävention und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit seien wichtige Ziele, die weiter verfolgt werden müssten. Gleichzeitig stehe die Politik unter erheblichem Druck, die Finanzierung der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren. Ohne Gegenmaßnahmen drohten weitere Belastungen für Versicherte, Pflegebedürftige und Kommunen.
Debatte um den „pflegerischen Notfall“
Für Diskussion sorgte schließlich der im Gesetzentwurf verwendete Begriff des „pflegerischen Notfalls“. Während einzelne Teilnehmer dessen Notwendigkeit infrage stellten und auf bestehende regionale Lösungen verwiesen, verteidigte Staffler den Ansatz. Wenn pflegende Angehörige plötzlich ausfielen, etwa durch Krankheit oder einen Krankenhausaufenthalt, stünden Familien oft vor akuten Versorgungsproblemen. Solche Situationen dürften nicht sich selbst überlassen werden. Unabhängig von der konkreten Bezeichnung brauche es verlässliche Strukturen, um betroffene Familien in solchen Krisen zu unterstützen.
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