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Maßstäbe und Grundsätze geändert

Neu sind vor allem Ergänzungen im Passus zur digitalen Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (Kap. 2.3.2.3).

Foto: AdobeStock/Lek Die Änderungen der MUG beziehen sich vor allem auf die digitale Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft.

Demnach könne ab sofort „die Präsenzphasen gemeinsam vor Ort oder in Form von präsenzäquivalenten Online-Veranstaltungen mit entsprechendem Medieneinsatz, der eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherstellt (synchrones Lernen), stattfinden.“ Das meldet der Paritätische Bundesverband. Dies ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Weiterbildung, welche sich an den Bedürfnissen der Pflegefachkräfte orientieren kann. Die Vertragspartner in den Ländern sind jetzt angehalten, die neuen Möglichkeiten in die vertraglichen Grundlagen zu übernehmen.

Die Änderungen betrifft sowohl die „Maßstäbe und Grundsätze in der vollstationären Pflege“ sowie die„Maßstäbe und Grundsätze für die Kurzzeitpflege“ (am 30. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht).