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Liquidität sichern trotz verspäteter Zahlungen
Verspätete Zahlungen von Pflegekassen und vor allem Sozialämtern bringen viele Pflegeeinrichtungen in Bedrängnis. Bundesweit summieren sich die Außenstände laut Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste auf rund eine halbe Milliarde Euro. Ein strukturiertes Forderungsmanagement entscheidet darüber, ob Betreiber handlungsfähig bleiben.
Die Abrechnung mit unterschiedlichen Kostenträgern gilt als komplex und unübersichtlich. „Die Abrechnung einer Vielzahl von Posten mit unterschiedlichen Kostenträgern ist sehr komplex“, erklärt Terranus-Geschäftsführerin Anja Sakwe Nakonji. Entscheidend sei, offene Posten präzise zuzuordnen, denn das sei „die Voraussetzung, um überhaupt mahnen zu können“.
Überblick über offene Forderungen schaffen
Nadja Beckmann, Senior Consultant und Controllerin bei Terranus, betont: „Die genaue Zuordnung der eingegangenen Zahlungen muss die Verwaltung eines Pflegeheims selbst übernehmen.“ Nur wenn auf einen Blick ersichtlich sei, welche Rechnungen offen sind, seit wann und welcher Kostenträger verantwortlich ist, könne die Einrichtung konsequent handeln.
Prozesse aktiv steuern und Fehler korrigieren
Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, sollten Betreiber sich aktiv in Meldung und Antragstellung beim Sozialamt einbringen und nicht auf Angehörige warten. Auch bei vermögenden Bewohnern könne zunächst „Hilfe zur Pflege“ greifen, wobei das Sozialamt Leistungen als Darlehen gewährt. Bescheide sollten genau geprüft und bei Fehlern reklamiert werden, da sie in der Praxis häufig fehlerhaft seien.
Vollständige und aktuelle Stammdaten sind ebenfalls zentral, damit korrekte Rechnungen erstellt und Zahlungseingänge richtig zugeordnet werden können. Für Selbstzahler empfiehlt sich bei Einzug eine Rentenüberleitung oder Einzugsermächtigung. Einheitliche Datensätze und klare interne Richtlinien für Zahlungsverzug und Forderungsausfälle erhöhen zusätzlich die Sicherheit.
Politische Lösung soll Liquidität stabilisieren
Trotz konsequentem Mahnwesen bleiben Sozialämter laut Beckmann oft unbeeindruckt, dennoch müsse das Verfahren korrekt angewendet werden, um die eigene Pflicht zu erfüllen. In den meisten Fällen ließen sich Außenstände durch schnelles Handeln und Hartnäckigkeit vollständig eintreiben.
Darüber hinaus wird eine gesetzliche Lösung diskutiert. „Von verschiedenen Seiten wird aktuell gefordert, zum Schutz der Pflegeeinrichtungen Abschlagszahlungen der Sozialämter einzuführen, etwa in Höhe von 80 Prozent der jeweiligen Forderung“, berichtet Anja Sakwe Nakonji. Das würde die Abrechnung zwar nicht einfacher machen, „würde aber die Liquidität der Betreiber sichern“.
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