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Leistungszuschüsse: Kosten steigen bis 2035 auf 11 Milliarden Euro

Laut einer aktuellen Studie des IGES Instituts werden die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung für die Begrenzung von Eigenanteilen in Pflegeheimen bis 2035 auf rund 10,8 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen. Die Eigenanteilszuschüsse, die seit 2022 gezahlt werden, verfehlen dabei ihr Ziel, Sozialhilfeausgaben deutlich zu reduzieren.

Quelle: IGES Die Leistungszuschläge für die Eigenanteile verursachen deutlich mehr Kosten als prognostiziert.

Die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, die einen Teil der pflegebedingten Eigenanteile von Heimbewohnern übernehmen, haben sich seit ihrer Einführung bereits stark erhöht. Wie die IGES-Studie im Auftrag des PKV-Verbandes zeigt, stiegen die Ausgaben von 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 6,4 Milliarden Euro im Jahr 2024.

„Für das laufende Jahr werden die Ausgaben voraussichtlich bereits mehr als 7 Milliarden Euro betragen“, heißt es in der Analyse. Bis 2035 rechnen die Experten mit einem weiteren Anstieg auf 10,8 Milliarden Euro jährlich im Basisszenario – bei ungünstiger Entwicklung könnten es sogar 11,7 Milliarden Euro werden.

Eigenanteile steigen trotz Zuschüssen weiter

Die Zuschüsse sollen die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen begrenzen. Je nach Aufenthaltsdauer übernimmt die Pflegekasse zwischen 15 und 75 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile. Dennoch sind die Eigenanteile in den letzten Jahren stark gestiegen – von durchschnittlich 616 Euro monatlich (2017) auf 1.751 Euro (2024).

Besonders kritisch beurteilen die Forscher die sozialpolitische Wirksamkeit der Maßnahme. „Ein erheblicher Teil der Leistungszuschläge zur Eigenanteilsbegrenzung trägt nicht dazu bei, das Ziel einer geringeren Angewiesenheit auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe zu erreichen“, so die Studienautoren.

Die Studie zeigt, dass die zusätzlichen Ausgaben für Leistungszuschläge (3,64 Mrd. Euro im Jahr 2022 und 4,48 Mrd. Euro im Jahr 2023) deutlich höher waren als die dadurch vermiedenen Mehrausgaben bei der Hilfe zur Pflege, die je nach Berechnungsmethode zwischen 1,3 und 3,1 Mrd. Euro lagen.

Verteilungspolitisch problematisch

„Aus verteilungspolitischer Sicht ist es bedenklich, dass der durch SPV-Leistungen ermöglichte Vermögens- und Erbenschutz mit einer überproportional hohen Belastung von Menschen mit niedrigem Einkommen durch Sozialversicherungsbeiträge verbunden ist“, kritisieren die Autoren der IGES-Studie.

Da die Leistungszuschläge unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden, profitieren auch wohlhabende Pflegebedürftige davon. Dies führe zu einer „mangelnden Zielgenauigkeit“ der Maßnahme und zu verteilungspolitisch fragwürdigen „Streuverlusten“ bei solidarisch finanzierten Beitragsmitteln.

PKV fordert Umdenken bei Pflegefinanzierung

„Die IGES-Studie belegt eine milliardenschwere Fehlsteuerung in der gesetzlichen Pflegeversicherung“, erklärt Thomas Brahm, Verbandsvorsitzender des PKV-Verbandes. „Die Soziale Pflegeversicherung ist als Teilkostenversicherung konzipiert – nicht als Vollkasko-Modell.“

Der PKV-Verband fordert, die Eigenverantwortung zu stärken und die private Vorsorge zu fördern, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren und auf den demografischen Wandel vorzubereiten.