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Land will Pflegekammer trotz Kritik der Gewerkschaft beschließen
Gegen die Kritik der Gewerkschaften will das Land Baden-Württemberg eine Pflegekammer für die Branche beschließen. Nach dem Kabinett soll am 24. Mai (16.40 Uhr) auch der baden-württembergische Landtag über ein Landespflegekammergesetz entscheiden.

Mit der Pflegekammer sollen nach Einschätzung der Landesregierung die rund 110 000 Pflegekräfte im Südwesten sowie ihre Anliegen besser vertreten werden. Ziel sei es, die Attraktivität des Berufsstandes und damit die Zahl der dringend benötigten Pflegekräfte zu erhöhen.
Die Kammer soll für den Pflegeberuf selbst Standards setzen, über nötige Weiterbildung für ihre Mitglieder entscheiden und im politischen Ringen zentrales Sprachrohr der Pflegenden sein.
Allerdings wird es sie nur geben, wenn sie von einer starken Mehrheit der Pflegefachkräfte gewollt ist. Wird das vorausgesetzte Errichtungsquorum von 60 Prozent der künftigen Pflichtmitglieder nicht erreicht, soll keine Pflegekammer errichtet werden, der noch nicht bestehende Gründungsausschuss würde dann aufgelöst. Er soll im Sommer 2023 seine Arbeit aufnehmen und hat 18 Monate Zeit, die Kammer vorzubereiten.
Die Kritik: Die meisten Pflegekräfte müssen zahlende Mitglieder der Pflegekammer sein. Ausnahmen soll es nur für Auszubildende, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Hochschuldozierende geben.
Pflegekammern sind nach Rheinland-Pfalz auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingerichtet worden. Allerdings sind sie dort bereits wieder abgeschafft worden, weil der Unmut über Pflichtmitgliedschaft, Zwangsbeiträge und zum Teil auch Management der Kammern in beiden Bundesländern zu groß war. Neben Rheinland-Pfalz gibt es derzeit noch eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen.
Das Land verfolgt den Plan für eine Pflegekammer bereits seit 2016.
Zweifel an einer Zustimmung des Landtags zur Pflegekammer gibt es nicht. Alle drei Oppositionsparteien haben sich bislang aber gegen das Vorgehen ausgesprochen.
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