Fragen Sie den Rechtsexperten
Kündigung in der Probezeit und die anschließende Krankmeldung
Mit fast jeder Kündigung während der Probezeit erhalten wir als Einrichtung von dem gekündigten Mitarbeiter postwendend eine Krankmeldung und AU-Bescheinigung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Das sogar auch, wenn der Mitarbeitende selbst kündigt. Sind wir als Arbeitgeber hier machtlos?
Rechtsanwalt Sausen: Nein, das sind Sie nicht. Für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich der betroffene Arbeitnehmer beweispflichtig. Dabei kommt einer vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und ihrer Dauer ein hoher Beweiswert zu. Es...
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