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Kostenträger müssen Zahlungsfristen einhalten

Pflegeheime geraten zunehmend unter finanziellen Druck, weil die Pflegesatzverhandlungen nur schleppend vorankommen.

Der VKAD fordert die Kostenträger auf, die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sechs Wochen einzuhalten Foto: Susanne El-Nawab

Der VKAD fordert die Kostenträger auf, die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sechs Wochen einzuhalten. Nach den Verhandlungen der Pflegeheimträger mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern dauert es zum Teil mehrere Monate, bis eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen ist. In dieser Zeit können die Arbeitgeber die Löhne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur nach den alten Pflegesätzen abrechnen. Der Arbeitgeber geht also in Vorleistung. Sobald die Vergütungsvereinbarung gilt, müssen die Träger der Pflegeheime die gestiegenen Kosten für die höheren Löhne von den Bewohnerinnen und Bewohnern oder vom Sozialamt einfordern.

Der VKAD fordert die Kostenträger auf, die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sechs Wochen einzuhalten. „Diese Fristen gibt es nicht umsonst. Die Träger der Pflegeeinrichtungen können sich darauf einstellen und entsprechend wirtschaftlich planen“, so Tobias Berghoff, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD).

 Mitarbeitende der Caritas erhalten Tariferhöhung

Ab März 2024 profitieren Mitarbeitende der Caritas von einer Tariferhöhung. „Dass Mitarbeitende in der Pflege mehr Geld erhalten, ist notwendig, um den Beruf in herausfordernden Zeiten auch weiterhin attraktiv zu gestalten“, so Berghoff, „Gleichzeitig darf es aber nicht sein, dass den Arbeitgebern, die die höheren tariflich vereinbarten Löhne auszahlen, unnötige Hürden in den Weg gelegt werden.“

„Jede Steigerung im Pflegesatz wirkt sich als Erhöhung der Eigenanteile aus, die von den Pflegebedürftigen zu stemmen sind. Besonders prekär ist, dass sich die Nachforderungen auch an die Hinterbliebenen bereits verstorbener Bewohnerinnen und Bewohner richten. Träger tragen das daraus resultierende Liquiditätsrisiko allein“, so Berghoff. „Allein im Bereich Nordrhein-Westfalen haben sich mehr als 450 Anträge bei den Landschaftsverbänden, den überörtlichen Sozialhilfeträgern, angestaut. Bis die abgearbeitet sind, wird es einige Einrichtungen nicht mehr geben“, so die düstere Prognose des stellvertretenden VKAD-Vorsitzenden.