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Kommunale Altenhilfe Bayern fordert Reform des Heimrechts
Die Kommunale Altenhilfe Bayern begrüßt die finanzielle Förderung neuer Pflegeplätze im Freistaat, sieht darin jedoch nur einen Teil der Lösung. Entscheidend seien reformbedürftige ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Ohne Änderungen im bayerischen Heimrecht lasse sich die künftige Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht sichern.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerium habe 2025 den Ausbau von Pflegeplätzen mit Nachdruck unterstützt, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Kommunalen Altenhilfe Bayern. Im Programm „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNah“ wurden 32 Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von rund 63 Millionen Euro bewilligt, wie Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach zwischen den Jahren mitteilte. Die Kommunale Altenhilfe Bayern bezeichnet diese Förderung als vorbildlich, betont jedoch, dass finanzielle Mittel allein nicht ausreichen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Versorgungssäule
Besonders bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften sieht die Kommunale Altenhilfe Bayern dringenden Reformbedarf. Diese Wohnform sei ein wichtiger Pfeiler für die künftige Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen. In kleineren Gemeinden ermöglichten solche Wohngemeinschaften eine wohnortnahe Betreuung, in größeren Kommunen ergänzten sie Pflegeheime und Service-Wohnanlagen sinnvoll. Die derzeitigen Regelungen im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sowie in der Ausführungsverordnung entsprächen jedoch nicht der Praxis.
Neun Eckpunkte für Änderungen im Heimrecht
Die Kommunale Altenhilfe Bayern fordert, die im bayerischen Heimrecht vorgesehene Unterscheidung zwischen trägergesteuerten und selbstgesteuerten Wohngemeinschaften aufzugeben. Außerdem solle die Zahl der ambulant betreuten Wohngemeinschaften pro Gebäude auf bis zu drei Einheiten erhöht werden. Weitere Forderungen zielen auf eine verbindliche Stärkung der Selbstverwaltung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, klare Regelungen zu Betreuungs‑ und Präsenzkraftverträgen sowie eine verpflichtende 24‑Stunden‑Betreuung. Die Heimaufsicht soll nach Auffassung der Genossenschaft auf anlassbezogene Prüfungen beschränkt werden.
Zugleich soll das Selbstverwaltungsgremium befugt sein, sich beschlussmäßig auf einen bestimmten zugelassenen ambulanten Pflegedienst zu einigen und die Inanspruchnahme von Pflegegeld auszuschließen. Der beauftragte ambulante Pflegedienst soll seinen Dienstsitz im Gebäude der Wohngemeinschaft haben dürfen.
Ministerium sieht wachsenden Handlungsdruck
Ministerin Judith Gerlach unterstrich in ihrer Stellungnahme die Notwendigkeit angepasster Versorgungsstrukturen. „Wir müssen uns weiterhin den demografischen Herausforderungen stellen und unsere Versorgungsstrukturen anpassen. Denn: Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt kontinuierlich“, erklärte sie. Ihr Anliegen sei es, dass pflegebedürftige Menschen in Bayern am Wohnort die Versorgung und Betreuung erhielten, „die sie benötigen und die sie sich wünschen“.
Nach Auffassung der Kommunalen Altenhilfe Bayern kann dies nur durch eine Entbürokratisierung des Ordnungsrechts und eine stärkere Einbindung gemeinwohlorientierter Pflegeeinrichtungen gelingen. Die Genossenschaft und ihre Mitglieder erklärten ihre Bereitschaft, an einer entsprechenden Reform mitzuwirken.
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