Pflege und Politik
Koalitionsvertrag: Was zur Pflege drinsteht
Das Ampel-Bündnis hat seinen Koalitionsvertrag mit der Überschrift „Mehr Fortschritt wagen“ vorgestellt. Parteitage bzw. Mitglieder der drei beteiligten Parteien werden über diesen jetzt abstimmen. Für die Pflege sieht der Vertrag neben einem 1-Milliarde-Euro-Bonus für den Einsatz der Pflegekräfte in der Corona-Pandemie einige zentrale und seit langem geforderte Weichenstellungen vor. Ein Blick in das 177-seitige Vertragswerk mit Fokus auf das Thema Pflege.

Auf den Seiten 80 bis 88 widmet sich der Koalitionsvertrag dem Thema Pflege und Gesundheit. Einen „Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik“ kündigen die Akteure im Einstiegsabsatz zu diesem Vertragskapitel an. Außerdem wollen sie „Lehren aus der Pandemie“ ziehen. Denn diese habe die „Verletzlichkeit“ des Gesundheitssystems offengelegt. Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte sollen verbessert werden und Innovationen und Digitalisierung vorangetrieben werden. All dies sei nur möglich mit einer stabilen „Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege“. Nach dieser inhaltlichen Rahmensetzung wird der Vertrag in den folgenden Absätzen konkreter:
Der „herausragende“ Einsatz der Pflegekräfte während der Pandemie soll eine Anerkennung finden. Herfür werde der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Dazu wird die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro angehoben.
Weitere Details aus dem Vertrag lauten u.a.:
- In der stationären Pflege sollen die Eigenanteile begrenzt und planbar gemacht werden. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen würden beobachtet und es würde geprüft, „wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann“.
- Die Ausbildungskostenumlage soll aus den Eigenanteilen herausgenommen werden und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanziert werden
- Die Behandlungspflege in der stationären Versorgung soll der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgeglichen werden.
- Der Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung wird „moderat“ angehoben.
- Das SGB XI soll um innovative quartiernahe Wohnformen ergänzt werden. Deren Förderung soll gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht werden. Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort wird den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge eine „verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten“ eingeräumt. Der bedarfsgerechte Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege wird unterstützt.
- Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden in einem flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammengefasst. Hierdurch soll die häusliche Pflege gestärkt werden und auch Familien von Kindern mit Behinderung sollen einbezogen werden.
Zum Thema der Finanzierung von Pflege wollen die Koalitionäre prüfen, „die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert“. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete „generationengerechte“ Vorschläge vorlegen. Die private Pflegeversicherung soll „vergleichbare Möglichkeiten“ erhalten.
Weil die Situation in der Pflege dramatisch sei, sollen schnell Maßnahmen greifen, die die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern. In der stationären Langzeitpflege soll der Ausbau der Personalbemessungsverfahren „beschleunigt“ werden. „Insbesondere dort verbessern wir Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen“, führt der Vertrag aus. Die Koalitionäre wollen des Weiteren „den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.“
Das Thema Ausbildungen will das Ampel-Bündnis „harmonisieren“, u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer, gemeinsam finanziert von Bund und Ländern. Die akademische Pflegeausbildung will die neue Koalition gemeinsam mit den Ländern stärken. Konkret heißt es dazu weiter: „Dort, wo Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, schließen wir Regelungslücken. Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen u. a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“.
Noch am Nachmittag der Vorstellung des Koalitionsvertrags am 24.11. reagierten die ersten Verbände mit Stellungsnahmen auf diesen. Ein Ausschnitt:
- Der Sozialverband VdK freut sich, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Verbesserungen für die häusliche Pflege vorsieht. Mit der regelhaften Dynamisierung des Pflegegelds werde eine langjährige Forderung des VdK erfüllt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert jedoch, dass es nur einen freiwilligen Einstieg in die Vollversicherung geben soll: „Vieles liest sich gut, was zur Pflege im Koalitionsvertrag steht. Aber es muss jetzt auch geliefert werden. Eine vertane Chance ist dagegen, dass es keine verlässliche Pflegevollversicherung für alle gibt, sondern nur für jene, die sie freiwillig abschließen. Die Gefahr, dass damit die Tür in eine allgemeine Pflegevollversicherung unwiederbringlich geschlossen wird, ist groß. Das darf nicht sein.“
- Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet den zwischen SPD, Grünen und FDP ausverhandelten Entwurf für einen Koalitionsvertrag verhalten optimistisch. Positiv bewertet der Verband u.a. die deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, aber auch vielversprechende pflegepolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag, wie bspw. die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Ankündigung, die pflegebedingten Eigenanteile abzusenken und die Einführung einer Pflegevollversicherung zu prüfen.
- Aus Sicht des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) enthält der Koalitionsvertrag gute Ansätze, aber auch kritische Passagen, bei denen es auf die konkrete Ausgestaltung ankomme. „Der Koalitionsvertrag hat einige Weichen für die Pflege in die richtige Richtung gestellt. Er ist eine gute Arbeitsgrundlage, aber mit Schwächen. Besonders freuen wir uns, dass unsere Forderung nach einer Steuerbefreiung von Zuschlägen für Pflegekräfte nach anderthalb Jahren von der neuen Regierung übernommen wurde. Ein guter Schritt, wenn auch verspätet“, so AGVP-Präsident Thomas Greiner. Der Verband begrüßt außerdem die geplante Dynamisierung des Pflegegelds und den Ausbau der Tages- und Nachtpflege. Richtig sei es auch, die Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in der Pflege zu beschleunigen. Das entlaste die Pflegekräfte, „die sich aufopferungsvoll um die ihnen anvertrauten Menschen kümmern“. Sorge bereite den AGVP die geplante Abschaffung der geteilten Dienste. Dies könne dazu führen, dass Pflegekräfte mit Kindern von Voll- auf Teilzeit wechseln. Die Folge: Das gesamte Zeitvolumen für die Pflegebedürftigen sinke und der Fachkräftemangel nehme weiter zu. Problematisch aus Sicht der privaten Pflegedienstleister sind laut AGVP auch „die verbindlichen Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen“. Hierzu Thomas Greiner: „Ein kommunales Vetorecht bei privaten Investitionen darf es nicht geben und geht nur zu Lasten der Pflegebedürftigen. Wer gute Pflege will, muss investieren. Allein schafft das niemand, wir brauchen deshalb einen gemeinsamen Kraftakt von privaten, kommunalen, gemeinnützigen und kirchlichen Trägern, damit ältere Menschen ihren Lebensabend in Würde verbringen können.“
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