Qualität
Keine Regelprüfungen der Heimaufsicht: Neuer Beratungsansatz läuft bisher erfolgreich
Mutiger Schritt in Rheinland-Pfalz: Hier gibt es seit etwa einem Jahr keine Regelprüfungen der Heimaufsicht mehr, sondern anlassbezogene Besuche und partnerschaftliche Beratung. Welche Erfahrungen es mit dem neuen Ansatz gibt und warum Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler von dem Verfahren überzeugt ist, lesen Sie im Mai in Altenheim.

"Einrichtungen der Pflege- und Behindertenhilfe sehen sich mit immer intensiveren und verfeinerten Qualitätsanforderungen konfrontiert, zu deren Einhaltung sie sich in Prüfungen, etwa des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder der zuständigen Behörden nach dem Heimrecht, unterwerfen müssen", so Prof. Dr. Thomas Klie. "Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit seiner Novelle zum LWTG aus dem Jahre 2016 einen fachlich gut begründeten, politisch mutigen und zugleich voraussetzungsvollen Weg eingeschlagen. Er nimmt Abschied von Regelprüfungen. Einrichtungen tragen die Qualitätsverantwortung. Ihnen ist grundsätzlich Vertrauen entgegen zu bringen, wenn sie in der Vergangenheit ihre Qualitätsverantwortung erfolgreich wahrgenommen haben. Eine neue Partnerschaftlichkeit prägt das LWTG."
Paradigmenwechsel von einer Aufsichts- zur Beratungsbehörde
Wie sind die ersten Erfahrungen mit dem neuen Beratungsansatz? Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) ist überzeugt von dem neuen Verfahren und erläutert im Interview mit Altenheim, warum sie auf Beratung setzt.
Mehr dazu lesen Sie in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim
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