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Innovationsfonds bleibt trotz Kürzung handlungsfähig
Mit deutlichen Worten hat Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zur geplanten Halbierung der Fördermittel des Innovationsfonds im Jahr 2026 Stellung genommen. Die Kürzung von 200 auf 100 Millionen Euro ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem Bundesregierung, SPD- und Unionsfraktion die gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig finanziell entlasten wollen. Ziel sei es, die GKV-Beitragssätze im kommenden Jahr stabil zu halten.
Hecken erkennt dieses Ziel grundsätzlich an, äußert aber Zweifel, ob die Prognosen zur Haushaltsstabilisierung realistisch sind. Angesichts steigender Krankenhaus- und Arzneimittelausgaben sowie der noch nicht wieder aufgefüllten Mindestrücklagen vieler Krankenkassen erscheine die Annahme eines gleichbleibenden Zusatzbeitragssatzes „ausgesprochen optimistisch“. Auch die im Krankenhausbereich erwarteten Einsparvolumina seien nach Einschätzung des G-BA-Vorsitzenden „überzeichnet“.
„Zentraler Motor der Versorgungsentwicklung“
Besonders betroffen von den geplanten Änderungen ist der Innovationsfonds – das zentrale Förderinstrument für neue Versorgungsformen und versorgungsnahe Forschung in Deutschland. Seit seiner Einführung 2016 habe der Fonds, so Hecken, „maßgeblich zur Modernisierung und Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems beigetragen“. Viele Versorgungsinnovationen seien inzwischen in die Regelversorgung überführt worden. Auch im Bereich Prävention und Leitlinienentwicklung habe der Fonds wichtige Impulse gesetzt.
Kürzung ohne Projektgefährdung
Die gute Nachricht: Bereits bewilligte Projekte sind von der einmaligen Kürzung nicht betroffen. Durch die Systematik der Mittelbewilligung – alle Fördergelder werden im Jahr der Zusage für die gesamte Projektlaufzeit gebucht – sei die Finanzierung laufender Vorhaben gesichert.
Auch für 2026 sieht Hecken Spielräume, um neue Projekte „in angemessenem Umfang“ zu fördern. Möglich wird das durch Rücklagen aus nicht vollständig abgerufenen oder vorzeitig beendeten Vorhaben. So bleibe der Fonds trotz reduzierter Mittel „funktionsfähig und handlungsfähig“.
„Solidarischer Beitrag“ mit klarer Befristung
Hecken betont jedoch, dass die Kürzung nur dann vertretbar sei, wenn sie – wie vorgesehen – einmalig und zeitlich klar begrenzt bleibt. Der Innovationsfonds sei „kein leichter Kandidat für Einsparungen“, sondern ein „zentraler Motor für evidenzbasierte Weiterentwicklung der Versorgung“. Gleichwohl könne der Ausschuss den Schritt „als solidarischen Beitrag zur Stabilisierung des Gesamtsystems“ mittragen, sofern die Förderfähigkeit ab 2027 wiederhergestellt werde.
Balance zwischen Sparzwang und Innovationskraft
Mit seiner Stellungnahme signalisiert Hecken Verständnis für die finanzpolitische Notlage, mahnt jedoch zur Wahrung der langfristigen Perspektive. Der Innovationsfonds dürfe nicht zum „Sparschwein der GKV“ werden, sondern müsse als Investition in nachhaltige Versorgungsstrukturen verstanden werden. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung seien Innovationen kein Luxus, sondern Voraussetzung für Effizienz und Qualität.
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