Pflege und Politik
Infektionsschutzgesetz: Verbände befürchten ökonomische Einbußen
Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen ab 1. Oktober neue Corona-Schutzauflagen für Herbst und Winter zu. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetzespaket der Bundesregierung zu Masken und Tests.

386 Abgeordnete stimmten für die Pläne, 313 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Die Opposition lehnte den Regierungsentwurf ab, scheiterte aber mit Änderungswünschen. Das Gesetz tritt erst nach Zustimmung des Bundesrats in Kraft. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der den Entwurf gemeinsam mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegt hatte, versprach: “Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist – nicht mehr, aber auch nicht weniger.” Die Länder könnten und würden darauf zurückgreifen. “Wir werden die Lage im Griff haben.”
Das betrifft auch Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit. Zu den Maßnahmen zum Infektionsschutz gehören für Einrichtungen der Langzeitpflege demnach auch Einlasskontrollen, Zertifikatskontrollen und die Dokumentation der Vorgänge.
Beschäftigte müssen mindestens dreimal pro Kalenderwoche einen Testnachweis vorlegen. Außerdem werden voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Hygienebeauftragte zu benennen. Dafür erhalten sie im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April 2023 in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung bis zu 1000 Euro pro Monat. Diese Sonderleistung ist von den Pflegeeinrichtungen an die Person(en), die für diese Aufgaben benannt wurde(n), auszuzahlen. Zudem erhalten die Einrichtungen einen befristeten monatlichen Förderbetrag zur Umsetzung dieser Aufgaben in Höhe von 250 Euro ausbezahlt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) befürchtet, dass es zu keiner einheitlichen Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen kommen werde. Noch schlimmer wiegt, so schreibt die BAGFW, dass die Regelungen des Gesetzes für Pflegeheime zu gravierenden wirtschaftlichen Belastungen für die Träger führen werden. “Die coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflegeeinrichtungen sind auch abseits eines Zeitraums der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine betriebswirtschaftlich existenzbedrohende Herausforderung”, schätzt Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW ein.
Ähnlich sieht es der VKAD. Bürokratie und fehlende Refinanzierung belasten die Einrichtungen der Langzeitpflege. VKAD-Vorsitzende Eva-Maria Güthoff sagt: “Die Corona-Schutzmaßnahmen sind ohne Refinanzierung zusätzlichen Personals weder mit unseren Versorgungsverträgen noch mit unserem Anspruch einer qualitativ hochwertigen Versorgung übereinzubringen. Eine Pflegekraft wird am Bett gebraucht und nicht an der Pforte.”
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