Personal
Impfpflicht: Regionalverband Saarbrücken spricht Tätigkeitsverbote aus
Der Regionalverband Saarbrücken setzt die einrichtungsbezogene Impfpflicht um und hat 17 Tätigkeitsverbote ausgesprochen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisiert diese Beschäftigungsverbote kurz vor dem Auslaufen der Impfpflicht in Pflegeheimen am 31. Dezember dieses Jahres.

Mit übereilten Beschäftigungsverboten gefährde der Regionalverband Saarbrücken die pflegerische Versorgung im Saarland, so der Vorwurf des bpa.
Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes verschickt laut Pressemeldung vom 21. Oktober aktuell die ersten 17 rechtskräftigen Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sechs der 17 betroffenen Menschen dürfen demnach aber weiterarbeiten, sofern sie sich täglich testen und konsequent eine FFP2-Maske tragen. Die anderen elf Tätigkeitsverbote treten nach Zustellung ohne Auflagen in Kraft, heißt es in der Mitteilung auf der Webseite des Regionalverbandes Saarbrücken. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein gültiges Bundesgesetz. Wir setzen dies unter sorgfältiger Abwägung zwischen der Systemrelevanz der Mitarbeitenden und dem Infektionsschutz in den Einrichtungen um“, so Regionalverbandsdirektor Peter Gillo.
„Impfungen schützen, deshalb hat sich der bpa von Anfang an dafür eingesetzt, dass möglichst viele Pflegekräfte geimpft sind. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hätte aber nur in Verbindung mit einer allgemeinen Impfpflicht Wirkung entfalten können“, sagt der saarländische bpa-Landesvorsitzende Volker Schmidt. „In der aktuellen Phase der Pandemie geht es darum, die Versorgung in der Pflege zu sichern. Dafür brauchen wir möglichst viele Pflegekräfte. Wenn nun hunderte Mitarbeitende durch Beschäftigungsverbote im Zuge einer bald wegfallenden Regelung an ihrer wichtigen Arbeit gehindert werden, werden Pflegebedürftige gefährdet und nicht geschützt.“
Laut Regionalverband kann das Gesundheitsamt die Wirksamkeit der Tätigkeitsverbote in jenen Fällen außer Kraft setzen, in denen der Arbeitgeber bescheinigt, dass die betroffenen Mitarbeitenden für die Versorgungssicherheit unabkömmlich sind. In diesen Fällen werde das Tätigkeitsverbot erst dann wirksam, wenn die entsprechenden Auflagen, zum Beispiel die täglichen Tests, nicht eingehalten werden. In den Fällen, in denen keine Bescheinigung darüber vorgelegt wurde, dass die Mitarbeitenden für die Aufrechterhaltung des Betriebes unabkömmlich sind, dürfen die Betroffenen nach Zustellung des Bescheides ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen, heißt es von Seiten des Regionalverbandes Saarbrücken weiter.
Voraussichtlich im November werde das Gesundheitsamt weitere rund 130 Tätigkeitsverbote aussprechen, die sich auf 60 verschiedene Einrichtungen verteilen: Von Kliniken über stationäre und ambulante Pflege bis hin zu Praxen. Zu 34 betroffenen Menschen liegen laut Regionalverband bereits eine Bescheinigung zur Systemrelevanz vor, sodass sie weiter tätig sein können. Demnach drohe nach aktuellem Stand etwa 95 weiteren Personen ein direkt wirksames Tätigkeitsverbot.
„Pflegende werden täglich getestet und tragen konsequent Maske, damit schützen sie die ihnen anvertrauten Menschen“, so der bpa-Landesvorsitzende Schmidt. Dass nun insbesondere der Regionalverband Saarbrücken ausschere, setze die Pflege unnötig unter Druck. „Im November ist von 130 Beschäftigungsverboten die Rede. Das sind 130 Menschen, die in der Versorgung der Pflegebedürftigen dringend benötigt werden.“
Die Corona-Lage in den Einrichtungen habe sich in jüngster Zeit stark verschärft, so der Regionalverband Saarbrücken.
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