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Heimkostenfrage: KDA bringt einkommensabhängige Eigenanteile ins Gespräch

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat ein Diskussionspapier zur Reform der Heimkostenfinanzierung vorgelegt. Die Autorinnen und Autoren Thomas Klie, Michael Ranft und Nadine-Michèle Szepan stellten es beim Hauptstadtkongress 2026 in Berlin vor. Sie bringen eine einkommens- und vermögensabhängige Begrenzung der Eigenanteile als Alternative zum sogenannten Sockel-Spitze-Tausch ins Spiel.

Immer mehr Pflegebedürftige können die Eigenanteile nicht mehr aus Einkommen und Vermögen finanzieren und sind deshalb auf Sozialhilfe angewiesen. Vorschläge, wie man diese Entwicklung abmildern könnte, gibt es bereits. Die Autor:innen bringen nun neue Vorschläge auf den Tisch. Foto: Adobe Stock/ desidesidesi

Das Papier mit dem Titel „Pflegeversicherung und soziale Gerechtigkeit – Neue Denkansätze für eine Lösung der Heimkostenfrage“ wurde am 23. Juni 2026 im Rahmen eines Satellitensymposiums beim Hauptstadtkongress vorgestellt. Veranstalter waren laut KDA das Kuratorium gemeinsam mit dem Netzwerk Soziales neu gestalten (SONG) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Alle drei Autorinnen und Autoren sind Mitglieder des KDA-Kuratoriums und haben zuvor am Strategiepapier „Reset Pflegeversicherung“ mitgewirkt, aus dem nach KDA-Angaben einzelne Vorschläge in das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eingeflossen sind.

Kritik am Sockel-Spitze-Tausch

Die Pflegeversicherung sei ursprünglich als Teilleistungsversicherung konzipiert worden und habe nie sämtliche Pflegekosten übernehmen sollen, heißt es im Diskussionspapier. Modelle wie eine Vollversicherung oder der Sockel-Spitze-Tausch würden die Eigenanteile zwar deutlich reduzieren, verursachten aber erhebliche Mehrkosten zulasten anderer Beitrags- oder Steuerzahlergruppen und erschienen angesichts der angespannten Finanzlage derzeit politisch kaum realisierbar.

Blick auf andere Länder

Ein internationaler Vergleich zeige, dass einkommensabhängige Modelle verbreitet sind. Österreich schütze das Vermögen weitgehend vor dem Zugriff für Heimkosten, Finnland und Schweden orientierten die Eigenbeteiligung hauptsächlich am Einkommen und sicherten Mindestbeträge für den persönlichen Lebensunterhalt. Die Niederlande bezögen sowohl Einkommen als auch Vermögen systematisch in die Berechnung ein, Japan und Südkorea kombinierten einkommensabhängige Eigenanteile mit gezielten Entlastungen für wirtschaftlich Schwächere.

Drei Reformoptionen zur Diskussion

Das Papier entwickelt drei Reformansätze: eine einkommensabhängige Begrenzung der Eigenanteile innerhalb der Pflegeversicherung, eine Reform der Hilfe zur Pflege im Sozialhilferecht sowie ein integriertes Bundespflegegesetz, das Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege in einem gemeinsamen gesetzlichen Rahmen zusammenführt. Die Autorinnen und Autoren plädieren dafür, die Pflegereform mit Reformen der Krankenversicherung, der Alterssicherung und des Sozialstaats insgesamt zu verzahnen. Sozialpolitisch schwer begründbar sei nach ihrer Einschätzung, dass auch sehr vermögende Personen gleichermaßen von staatlich finanzierten Entlastungen bei Heimkosten profitierten.