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Hauswirtschaft im Team mit Pflege anerkennen

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat (DHWiR) erklärt zum Zwischenbericht der Konzertierten Aktion Pflege (KAP), dass die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe 3, in der Expertinnen des DHWiR mitgearbeitet haben, ein Schritt in die richtige Richtung sind. Hauswirtschaft muss nun aufgenommen werden in das SGB XI. In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Hauswirtschaftsrat auf sechs Punkte für eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung hin. Ziel dabei ist, Pflegefachkräfte von Tätigkeiten zu entlasten, die auch von hauswirtschaftlichen Fachkräften übernommen werden können, um damit den Fachkräftebedarf in der Pflege zu mindern.

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 "Hauswirtschaft muss ihren Platz im multiprofessionellen Team neben der Pflege verankern", betont Sigried Boldajipour, Präsidentin des DHWiR. Foto: Ina Füllkrug

Der Zwischenbericht ist am 13. November von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgestellt worden: Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe 3 der KAP, in der Expertinnen des DHWiR mitgearbeitet haben, sind dabei ein Schritt in die richtige Richtung.

Bezüglich der Stärkung der Hilfen bei der Haushaltsführung erörtern das BMG und der Deutsche Hauswirtschaftsrat (DHWiR) gegenwärtig die Möglichkeiten, wie hauswirtschaftliche Fachkräfte noch besser in die hauswirtschaftliche Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen einbezogen werden können. Konzeptionelle Vorarbeiten seitens der Verbände haben bereits stattgefunden.

Sigried Boldajipour, Präsidentin des DHWiR, sagt dazu: "Hauswirtschaft muss ihren Platz im multiprofessionellen Team neben der Pflege verankern. Hauswirtschaft steht für die Sicherung des Wohnens und des Alltags mit den Schwerpunkten Lebensqualität, Wohlfühlen und alltagsintegrierte Förderung sowie Aktivierung. Diese Rolle der Hauswirtschaft muss nun aufgenommen werden in das SGB XI."

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat formuliert in diesem Sinne sechs Punkte für eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung. Ziel dabei ist, Pflegefachkräfte von Tätigkeiten zu entlasten, die auch von hauswirtschaftlichen Fachkräften übernommen werden können, um damit den Fachkräftebedarf in der Pflege zu mindern. Die Forderungen lauten:

  1. Neben der Sicherung der Pflege muss im SGB XI in Zukunft auch die Sicherung der Hauswirtschaft genannt und verankern werden. Hauswirtschaft steht für die Sicherung des Wohnens und des Alltags mit den Schwerpunkten Lebensqualität, Wohlfühlen und alltagsintegrierte Förderung und Aktivierung.
  2. Qualität und Mindeststandards sind nicht nur im Bereich Pflege festzulegen, sondern auch in anderen relevanten Bereichen, wie z.B. der hauswirtschaftlichen Betreuung und Versorgung.
  3.  Zur Sicherung der Betreuung und Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf müssen mehr Personen insbesondere für den Bereich Hauswirtschaft gewonnen, ausgebildet und weitergebildet werden.
  4. Dem eklatanten Mangel an hauswirtschaftlicher ambulanter Versorgung muss entgegengewirkt werden; Anbieter und Nutzer/Kunden von Betreuungs- und Unterstützungsdiensten brauchen mehr Förderung.
  5. Eine verantwortliche Hauswirtschaftskraft muss im SGB XI analog der verantwortlichen Pflegekraft verankert werden. Für die Hauswirtschaft ist wie für die Pflege eine Fachkraftquote festzulegen, dabei sind unterschiedliche Wohn-, Betreuungs- und Versorgungskonzeptionen zu berücksichtigen.

Um eine adäquate Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf sicherstellen zu können, muss eine multiprofessionelle Fachkräftebasis einschließlich der Hauswirtschaft aufgestellt werden, bei der die erforderlichen Anforderungen den jeweiligen Kompetenzen zugeordnet werden.