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Gewalt in der Pflege: Laut Behörde besteht kein Anlass zur Sorge

Vergangene Woche nahm die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Pflegedienst auf: Mitarbeiter sollen Patienten vernachlässigt haben. Die Ermittlungen gegen Mitarbeiter eines Pflegedienstes in Berlin geben laut Berliner Gesundheitsverwaltung keinen Anlass zur allgemeinen Sorge. “Niemand muss sich jetzt in besonderer Weise um sein Wohlergehen sorgen”, teilte die Behörde auf dpa-Anfrage mit. Sowohl Pflegeheime, als auch Berliner Pflegedienste leisteten eine “gute und verlässliche Arbeit”. Kritik kommt von den Patientenschützern.

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz
Foto: Deutsche Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisiert, dass es bei der ambulanten Versorgung keine Kontrollen durch den Medizinischen Dienst oder die Heimaufsicht gibt.

Allerdings sei Pflegebedürftigkeit oft eine Herausforderung, bei der “problematische Situationen” entstehen könnten, hieß es. “Wenn gesetzliche Vorgaben an die Qualifikation von Beschäftigten oder an die Qualität der Pflege nicht eingehalten werden, dann sind das ernstzunehmende Mängel und werden auch als solche geahndet.”

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen Ermittlungen gegen sieben Angestellte eines Pflegedienstes aufgenommen. Demnach könnten zwischen 2017 und 2023 insgesamt 13 pflegebedürftige Menschen in zwei Seniorenwohnanlagen in Lichtenberg zu Schaden gekommen sein. Einige Senioren sollen sich wegen unsachgemäßer Lagerung wund gelegen haben, bei anderen sollen die falschen Medikamente verabreicht oder Arzneimittel eigenmächtig durch die Pflegekräfte abgesetzt worden sein. Die Ermittler gehen in diesem Zusammenhang auch zwei Todesfällen nach. Gegen Verantwortliche des Pflegediensts läuft bereits ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrug.

“Wenn ein ambulanter Pflegedienst Abrechnungen manipuliert, ist es auch mit der Versorgungsqualität oft nicht weit her”, sagte Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der dpa. Er kritisierte, dass es bei der ambulanten Versorgung keine Kontrollen durch den Medizinischen Dienst oder die Heimaufsicht gebe. “Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass mögliche kriminelle Machenschaften hier so spät auffallen”, sagte Brysch. Der Patientenschützer forderte die Einrichtung von sogenannten Schwerpunktsstaatsanwaltschaften für alle Delikte in Pflege und Medizin.

Die Ermittlungen zu den Vorfällen dauern an, wie eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte würde der Name des Pflegedienstes nicht genannt.