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Gesetzesentwurf zum WTG NRW sorgt für Diskussion
Ein neuer Gesetzesentwurf zur Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen liegt vor. Darauf weist Jan Grabow, Geschäftsführer bei Curacon, in einem LinkedIn-Post hin und fasst zentrale Leitlinien des Entwurfs zusammen. In den Kommentaren reagieren Branchenvertreter mit Kritik und grundsätzlichen Fragen zur künftigen Ausrichtung der Pflegeversorgung.
Nach Angaben Grabows steht im Mittelpunkt der Novelle eine „Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung im Heimrecht bei gleichzeitiger Sicherung des Schutzniveaus, v.a. im Gewaltschutz“. Geplant sei unter anderem eine Entlastung der zuständigen Behörden und der Einrichtungen. Dazu sollen Werkstätten für behinderte Menschen aus dem WTG herausgenommen werden, während Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten reduziert und Detailvorschriften in eine Durchführungsverordnung verlagert werden.
Auch für stationäre Einrichtungen sieht der Entwurf Änderungen vor. So soll es künftig „keine starre Obergrenze von 80 Plätzen mehr“ geben. Stattdessen gelten laut Grabow die Grundsätze Überschaubarkeit, Wohnortnähe und Dezentralität. Als Richtgröße würden bis zu 120 Plätze als noch überschaubar angesehen. Gleichzeitig soll die Nettogrundfläche von 45 Quadratmetern je Nutzerin oder Nutzer nicht unterschritten werden.
Neubauten treiben Investitionskosten deutlich nach oben
Grabow verweist zudem auf steigende Kosten bei Neubauten. Bei einer Einrichtung mit 120 Plätzen könne sich für einen Neubau im Jahr 2026 ohne eigene Speisenversorgung ein anerkennungsfähiges Investitionsvolumen von 21,6 Millionen Euro ergeben. Daraus leite sich ein Investitionskostensatz von über 50 Euro pro Tag ab.
Nach seinen Angaben lägen die Investitionskosten eines Neubaus damit rund 30 Euro pro Tag über dem allgemeinen Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen. Für Bewohner bedeute das, dass die Kosten in einer neuen Einrichtung „fast um 1.000 Euro höher liegen als im Landesdurchschnitt in NRW“.
Kritik aus der Branche und Fragen zur Zukunft
In den Kommentaren zum Beitrag äußern mehrere Nutzer Zweifel an der Ausrichtung des Gesetzes. Ein Kommentator fragt etwa, „wo bleiben Kostenersparniseffekte bei einer großen Einrichtung bis 120 Plätze, wenn die Investkosten um 39€/Tag höher liegen als im NRW-Durchschnitt?“. Zudem wird vorgeschlagen, stärker auf kostengünstige und flexibel nutzbare Baumodelle zu setzen.
Andere Stimmen verweisen auf zusätzliche Herausforderungen. Ein Nutzer schreibt, die Plätze würden künftig zwar benötigt, „aber dafür fehlt uns aktuell das Personal“. Auch grundsätzliche Fragen zur Struktur der Versorgung werden gestellt. So fragt ein Kommentator, ob künftig eher „Pflegeeinrichtungen“ oder „Pflege-Erfolge unabhängig von der Wohnsituation“ im Mittelpunkt stehen sollten.
Grabow selbst betont in seinem Beitrag, dass die Entwicklungen im Pflegemarkt weiterhin offen seien. Es bleibe abzuwarten, „ob der Gesetzgeber im Rahmen der Pflegereform den Mut aufbringt“, um Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit, Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und Investitionsfähigkeit dauerhaft zu sichern.
Hier gehts zum Original-LinkedIn-Beitrag von Jan Grabow.
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