Pflege und Politik

Gesetzentwurf zu befristeter Teilzeit vorgelegt

Teilzeitbeschäftigte sollen ab kommendem Jahr leichter
auf eine Vollzeitstelle zurückkehren können.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt einen
entsprechenden Gesetzentwurf vor, der nun innerhalb der
Regierung abgestimmt werden soll, wie die "Rheinische
Post" berichtet.

- Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Foto: Susie Knoll

"Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
Teilzeit eine Brücke bauen zurück in
Vollzeit-Beschäftigung", sagte Heil der Zeitung. Der
Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge vor, dass
künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45
Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete
Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem Jahr und
fünf Jahre lang sein kann. Das Gesetz solle für alle
neuen Fälle gelten, also für alle
Teilzeitvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019
geschlossen werden, erläuterte Heil.

Wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig
seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können.
"Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr
in Vollzeit stellen können, die vor Inkrafttreten des
Gesetzes in Teilzeit gegangen sind." Die Arbeitgeber
sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht
möglich sei, sagte Heil.

Auch Betriebe mit weniger als 15 Arbeitnehmern will der
Minister dazu bringen, sich zumindest mit den
Arbeitszeit-Wünschen ihrer Beschäftigten
auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine
"Pflicht zur Erörterung" unabhängig vom Umfang der
Arbeitszeit vor.

Heil verwies auf einen hohen Bedarf für das Gesetz.
"Nach einer Erhebung wünschen sich 100 000 Beschäftigte
flexiblere Arbeitszeitmodelle, die zu ihrem Leben
passen", sagte er. "Bis zu 600 000 Beschäftigte könnten
von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen."