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Gericht bestätigt: TI-Pauschalen müssen nicht kostendeckend sein

Ärzteurteil mit Folgen für die Pflege: Die TI-Pauschalen müssen nicht kostendeckend sein – das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Für die Langzeitpflege heißt das: Auch Heime können künftig nicht auf eine vollständige Refinanzierung ihrer TI-Kosten hoffen. Digitalisierung bleibt damit ein Kostenrisiko, das Einrichtungen selbst schultern müssen.

Die Langzeitpflege soll an die TI angeschlossen werdne, doch die TI-Pauschalen müssen nicht kostendeckend sein. Foto: AdobeStock/ MQ Illustrations

Ärztinnen und Ärzte können keine vollständige Erstattung ihrer Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) verlangen. Die TI-Pauschale darf unter den tatsächlichen Ausgaben einer Praxis liegen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Die Entscheidung stützt sich auf die TI-Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Eine Pflicht zur Kostendeckung lasse sich daraus nicht ableiten, so das Gericht. (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26.11.2025; Az.: L 5 KA 2730/24; Medical Tribune, 24.02.2026)

Geklagt hatte eine Orthopädin, die im 3. Quartal 2018 rund 3.900 Euro TI-Kosten zu tragen hatte, aber von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nur 3.150 Euro erstattet bekam. Sie kritisierte, dass die Pauschale nicht an steigende Marktpreise angepasst werde. Das Gericht sah darin jedoch keinen Rechtsverstoß. Eine Revision ist möglich.

Einordnung: Was bedeutet das für die Langzeitpflege?

Auch wenn das Urteil die vertragsärztliche Versorgung betrifft, ist seine Signalwirkung für die Pflege deutlich spürbar. Denn auch Pflegeheime und ambulante Dienste werden in den kommenden Jahren schrittweise an die TI angebunden – etwa für eRezept-Prozesse, KIM-Kommunikation oder perspektivisch Zugänge zur elektronischen Patientenakte. Das Urteil macht klar: Die Selbstverwaltung ist nicht verpflichtet, Pauschalen so auszugestalten, dass sie die tatsächlichen Kosten einer Einrichtung vollständig decken. Pflegeeinrichtungen müssen sich darauf einstellen, einen Teil der Digitalisierungskosten selbst zu tragen.