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Geplante Reform in Bayern: „Ein moderner und zukunftsfähiger Aufgabenzuschnitt“
Wie soll die Neuordnung der Heimaufsicht konkret wirken und welche Folgen erwarten Politik und Träger? Auf Nachfrage der Redaktion Altenheim haben sich sowohl das Bayerische Staatsministerium als auch die Freie Wohlfahrtspflege Bayern zur geplanten Reform geäußert. Beide betonen die Chancen eines stärkeren Beratungsansatzes und werben für einen Perspektivwechsel in der Aufsichtspraxis.
Bayern hat angekündigt, das Heimrecht zu refomieren – Altenheim berichtete. Bislang führten sowohl der Medizinische Dienst als auch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) regelmäßige Prüfungen durch. Künftig sollen die jährlichen Regelprüfungen beim Medizinischen Dienst gebündelt werden. Die FQA bleiben ordnungsrechtlich zuständig und führen weiterhin anlassbezogene, kurzfristige Prüfungen durch, etwa bei Beschwerden oder Hinweisen auf mögliche Versorgungsdefizite. Zugleich soll sich ihr Schwerpunkt stärker auf Beratung, Unterstützung und Begleitung der Pflegeheime verlagern. Ziel der Neuordnung sei „nicht ein Personalabbau, sondern ein moderner und zukunftsfähiger Aufgabenzuschnitt“, erklärt eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage der Redaktion Altenheim.
Gesetzesänderung als nächste Etappe
Die geplante Neuausrichtung der Pflegeaufsicht erfordert eine Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Nach Angaben des Ministeriums sollen auf Basis von Modellprojekten und Bewertungen unter Einbindung relevanter Akteure die notwendigen Regelungsansätze konkretisiert werden. Der weitere Zeitplan hängt vom parlamentarischen Verfahren ab, ein konkreter Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht noch nicht fest.
Signalwirkung über Bayern hinaus
Das Ministerium verweist darauf, dass die Reform auch im Kontext der Bund Länder Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ steht. Deren Eckpunkte sehen vor, dass Länder prüfen, wie Einrichtungen und Pflegepersonal entlastet werden können. Mit der Reform der Pflegeaufsicht setze Bayern einen Impuls, wie innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen Verbesserungen für Pflegebedürftige, Einrichtungen und Beschäftigte erreicht werden können. Das Vorhaben stoße bereits in anderen Bundesländern auf Interesse.
Wohlfahrtspflege betont Kulturwandel
Auch die Freie Wohlfahrtspflege Bayern unterstützt die Neuausrichtung ausdrücklich. Auf Nachfrage der Redaktion Altenheim spricht sie von einem „wichtigen und zukunftsorientierten Schritt“, der einen Kulturwandel hin zu Kooperation, Prävention und Qualitätsentwicklung anstoße. Einheitliche Standards und klare Prozesse könnten Transparenz und Planbarkeit erhöhen. Qualitätsverluste würden nicht befürchtet, vielmehr könne eine stärker beratende Aufsicht die Einrichtungen entlasten und ihre fachliche Entwicklung nachhaltig unterstützen.
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