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Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 werden die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengelegt. Pflegebedürftige können dann flexibel über einen Jahresgesamtbetrag von 3.539 Euro verfügen. Die Neuregelung soll pflegenden Angehörigen die Organisation von Auszeiten erleichtern und baut bürokratische Hürden abbauen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt.
Laut einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums tritt zum 1. Juli 2025 eine wichtige Änderung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Kraft. Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Die Reform war bereits durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz der Vorgängerregierung beschlossen worden.
Vereinfachter Zugang und weniger Bürokratie
„Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen“, erklärt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die neue Regelung ermöglicht es Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, das Budget flexibel je nach individuellen Bedürfnissen einzusetzen.
Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), begrüßt die Änderung: „Mit der Neuregelung wird nicht nur die Organisation einer Auszeit vereinfacht, sondern auch weiterer bürokratischer Aufwand abgebaut.“
Angleichung der Voraussetzungen
Mit der Reform werden auch die Bedingungen für beide Leistungsarten angeglichen:
- Die Höchstdauer für Verhinderungspflege wird auf acht Wochen pro Jahr angehoben – wie bereits bei der Kurzzeitpflege üblich
- Die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt
- Die hälftige Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes erfolgt während beider Pflegeformen für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr
Bereits im ersten Halbjahr 2025 in Anspruch genommene Leistungen werden auf den neuen Gesamtbetrag angerechnet.
Mehr Transparenz für Pflegebedürftige
Nach Abschluss einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegemaßnahme erhalten Pflegebedürftige künftig eine Information über die Höhe des verbrauchten Budgets. So behalten sie stets den Überblick, wie viel des Jahresbetrags noch zur Verfügung steht.
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