Pflege und Politik

Gaspreis: Auch Pflegeeinrichtungen bekommen Soforthilfe

Pflegeeinrichtungen, Privatkunden sowie mittelständische Unternehmen bekommen angesichts der stark gestiegenen Preise eine staatliche Unterstützung in Form einer Einmalzahlung. Der Bundesrat billigte in einer Sondersitzung am 14. November die Soforthilfe, die Verbraucherinnen und Verbraucher in ungefähr der Höhe einer Abschlagszahlung entlasten soll.

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Foto: AdobeStock/Viktor Die Gas- und Energiepreise steigen. Mit einer finanziellen Soforthilfe will die Politik auch Pflegeeinrichtungen unterstützen.

Die Zahlung wird bei Direktverträgen mit Versorgern bereits im Dezember gutgeschrieben. Läuft die Abrechnung der Heizkosten über die Verwaltung, wird die Hilfe bei der nächsten Jahresabrechnung abgezogen.

Die Höhe der Soforthilfe wird errechnet aus dem prognostizierten durchschnittlichen Verbrauch und dem zum Dezember geltenden – bei vielen Gaskunden bereits höheren – Preis. Die Einmalzahlung ist der erste Schritt der von der Bundesregierung angekündigten Gaspreisbremse.

Davon profitieren private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem bestimmten Jahresverbrauch. Die Hilfe kommt unter anderem aber auch Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, Behindertenwerkstätten sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen zugute, auch wenn ihr Jahresverbrauch über dieser Grenze liegt.

Der Bundestag hatte die Soforthilfe in der vergangenen Woche beschlossen. Die frühzeitige Entscheidung des Bundesrats im Rahmen der dafür einberaumten Sondersitzung soll den Versorgern genügend Zeit geben, die Hilfe zum Dezember umzusetzen. Die nächste reguläre Sitzung der Länderkammer ist erst wieder am 25. November.Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz wurde an das Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen angehängt, um das Verfahren im Bundestag zu beschleunigen.