Pflege und Politik
Freiwilligendienst künftig auch in Teilzeit möglich
Die Freiwilligendienste in Deutschland können künftig
von jungen Menschen auch in Teilzeit absolviert werden.

Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, nach
dem unter 27-Jährige den Dienst nicht in Vollzeit
ausüben müssen, wenn sie beispielsweise ein Kind haben,
einen nahen Angehörigen betreuen, schwerbehindert sind
oder als Flüchtling parallel noch einen Deutschkurs
besuchen, wie das Bundesfamilienministerium in Berlin
mitteilte. "Die Frage 'ganz oder gar nicht' gehört
damit der Vergangenheit an", sagte
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).
Junge Erwachsene unter 27 Jahren sind den Angaben
zufolge bislang von der Teilnahme am Freiwilligen
Sozialen oder Ökologischen Jahr und vom
Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen, wenn sie den
Dienst nicht in Vollzeit absolvieren können. Die nun
geplante Gesetzesänderung mache den Dienst für die
Gemeinschaft attraktiver, sagte Giffey.
Die Ministerin hat sich zum Ziel gesetzt, mehr Menschen
für die Freiwilligendienste zu gewinnen. Aktuell
befinden sich nach Angaben des Ministeriums mehr als 80
000 Menschen in Freiwilligendiensten, 27 000 davon im
Bundesfreiwilligendienst, der nach dem Aussetzen der
Wehrpflicht den früheren Zivildienst kompensieren soll.
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