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Fachkommission übergibt Rahmenpläne für neue Pflegefachassistenzausbildung
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung an die zuständigen Ministerien übergeben. Die neue Ausbildung startet am 1. Januar 2027 und löst 27 landesrechtlich geregelte Hilfs- und Assistenzausbildungen ab. Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung erhalten damit Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) erfolgte die Übergabe am 30. Juni 2026 fristgerecht. Das Pflegefachassistenzgesetz sieht vor, dass die Rahmenpläne erstmals bis zu diesem Datum den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Gesetz vorzulegen sind. Anschließend sollen sie laut Mitteilung „rasch den relevanten Akteuren“ zur Verfügung gestellt werden.
Bundeseinheitliches Berufsprofil ab 2027
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird ab dem 1. Januar 2027 eine vergütete, generalistische Ausbildung eingeführt. Sie soll nach Angaben der Ministerien ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil schaffen und Einsatzmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege eröffnen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärt: „Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen.“ Durch die bundeseinheitliche und generalistische Ausbildung würden die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlich geregelten Ausbildungen abgelöst. Die Rahmenpläne seien eine „hervorragende Grundlage“ für den Start ab 2027.
Prien sieht durchlässiges Bildungssystem
Bundesfamilienministerin Karin Prien bezeichnet die neue Ausbildung als niedrigschwelligen Einstieg in ein durchlässiges Pflegebildungssystem „von der Pflegefachassistenz über die dreijährige berufliche Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium“. Sie biete Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trage zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei.
Die elf ehrenamtlichen Mitglieder der zweiten Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz wurden zum 1. Oktober 2024 für fünf Jahre berufen. Nach Angaben der Ministerien sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung vertreten. Die Besetzung spiegelt die Versorgungsbereiche Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider. Beratend nahmen unter anderem die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege sowie Vertreterinnen und Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz an den Sitzungen teil.
Die Rahmenpläne werden den Pflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula. Nach Prüfung sollen sie online und in Druckform veröffentlicht werden.
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