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Expertenvorschlag für Pflegereform: Zeit statt Geld

Experten präsentieren Lösungsvorschläge für eine große Pflegereform im Rahmen des Zukunftspakts Pflege 2025. Ihr Modell ersetzt die bisherige Geldbetragslogik durch ein persönliches Zeitbudget und adressiert demografischen Wandel, Fachkräftemangel und Kostenentwicklung durch bundeseinheitliche Stundenpreise und flexible Leistungserbringung ohne Sektorengrenzen.

Reform der Pflegeversicherung
Das Reformmodell setzt auf ein persönliches Zeitbudget statt auf Geldbeträge und löst die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auf. Foto: AdobeStock/Feng Yu

 

Laut einer Mitteilung der Arbeitsgruppe „Diskussionsvorschlag zur Reform der Pflegeversicherung“ liegt ein umfassendes Modell zur Neustrukturierung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung vor. Der bereits vor drei Jahren erstmals veröffentlichte Vorschlag bietet Antworten auf zentrale Fragestellungen des Zukunftspakts Pflege 2025 und setzt auf eine effiziente Verwendung der Beitragsgelder.

Persönliches Zeitbudget als Kernkonzept

Im Mittelpunkt des Reformvorschlags steht ein kalendertägliches Zeitbudget, das nach Pflegegrad bemessen wird – beispielsweise vier Stunden täglich bei Pflegegrad 4. Dieses Zeitbudget ersetzt die bisherige Geldbetragslogik. Die Vergütung erfolgt auf Basis bundeseinheitlich verhandelter Stundenpreise zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen, was eine transparente und kalkulierbare Preisstruktur gewährleisten soll.

Aufhebung der Sektorengrenzen

Eine wesentliche Neuerung ist die Aufhebung der Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Pflegebedürftige können ihr Zeitbudget individuell oder gemeinschaftlich nutzen – unabhängig vom Ort der Leistungserbringung. Nach Angaben der Experten ermöglicht dies neue Angebotsformen, besonders im ländlichen Raum, und fördert digital unterstützte Versorgungsmodelle.

Reform des Pflegegeldes

Das Pflegegeld soll künftig nicht mehr als pauschaler Einkommensersatz gewährt werden. Stattdessen wird es an konkrete, überprüfbare Leistungen gebunden, die im Rahmen der Beratung nach § 37.3 SGB XI festgelegt werden. Die Vergütung geht direkt an die pflegende Person und orientiert sich an einem prozentualen Anteil des bundeseinheitlichen Stundenpreises.

Prävention als integraler Bestandteil

Ein wichtiger Aspekt des Reformvorschlags ist die Integration präventiver Leistungen in das Zeitbudget. Dadurch sollen Anreize für eine nachhaltige Versorgungsqualität geschaffen werden. Gleichzeitig bietet das Modell durch die Mengensteuerung über Zeitbudgets und ein dynamisches Preisfindungsverfahren eine belastbare Planungsgrundlage für die Ausgabenseite der Pflegeversicherung.

Renommierte Experten hinter dem Vorschlag

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus 15 Expertinnen und Experten renommierter Einrichtungen und Organisationen zusammen. Dazu zählen namhafte Anbieter wie die Stiftung Liebenau, KWA Kuratorium im Alter, leben & wohnen, Home Instead und Diakonie Michaelshoven. Auch Beratungsunternehmen wie Richter Rechtsanwälte und rosenbaum & nagy bringen ihre Expertise in den Diskussionsvorschlag ein.