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Ersatzkassen fordern Umverteilung der Pflegefinanzierung
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) vor massiven finanziellen Herausforderungen. Die Ausgaben seien in den vergangenen 15 Jahren von 21 auf 68 Milliarden Euro gestiegen – getrieben durch mehr Pflegebedürftige, erweiterte Leistungen und steigende Kosten. Der vdek verlangt von Bund, Ländern und privater Pflegeversicherung mehr finanzielle Beteiligung an der Pflege. Die Beitragszahler der sozialen Pflegeversicherung seien am Limit.
Der Beitragssatz habe sich seit Gründung der SPV im Jahr 1995 von 1,0 Prozent auf mittlerweile 3,6 Prozent mehr als verdreifacht. Kinderlose zahlen laut vdek sogar 4,2 Prozent. Versicherte und Arbeitgeber trügen die Hauptlast dieser Finanzierung, so der Verband. Um weitere Belastungen zu vermeiden, müssten die Kosten gerechter verteilt werden.
Der vdek kritisiert die Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Laut Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein, gebe es zwei getrennte Systeme mit ungleichen Pflegerisiken. Dies untergrabe die Solidarität. „Solidarität ist ein hohes gesellschaftliches Gut und ein tragendes Element unseres Gemeinwesens“, sagte Straub anlässlich des GKV-Tages zum Thema „Solidarität“ Mitte Dezember. Die finanziellen Lasten müssten gerechter verteilt werden, um Unwuchten zu Lasten der Beitragszahlenden und Pflegebedürftigen zu vermeiden.
Ein Finanzausgleich zwischen den Systemen könnte die SPV laut vdek jährlich um zwei Milliarden Euro entlasten. Privatversicherte würden so ihren Anteil am wachsenden Pflegebedarf mittragen.
Länder sollen Investitionskosten tragen
Der vdek wirft dem Staat vor, sich seiner finanziellen Verantwortung zunehmend zu entziehen. So habe die SPV während der Corona-Pandemie staatliche Finanzhilfen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro übernommen. Der jährliche Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro, erst 2022 eingeführt, sei für die Jahre 2024 bis 2027 bereits wieder ausgesetzt worden.
Der Verband fordert, diesen Zuschuss wieder aufzunehmen und zu dynamisieren. Zudem solle der Staat künftig die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger übernehmen. Diese beliefen sich auf rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr und würden derzeit von den Beitragszahlenden finanziert.
Auch die Bundesländer nimmt der vdek in die Pflicht. Die Investitionskosten für Pflegeheime würden aktuell von den Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen getragen. Die Kosten der Pflegeausbildung finanzierten derzeit die gesetzliche Krankenversicherung und die SPV.
Würden die Länder diese Kosten übernehmen, könnten Heimbewohner in Schleswig-Holstein laut vdek um mehr als 600 Euro monatlich entlastet werden.
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