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Erleichterte Anerkennung von hauswirtschaftlichen Leistungen

Der Ministerrat hat am 17. September im Grundsatz die Änderung einer Landesverordnung gebilligt, welche die Anerkennung von Angeboten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen bei Pflegebedürftigkeit erleichtert.

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Hauswirtschaftliche Leistungen sollen nun in Rheinland-Pfalz einfacher anerkannt werden. 

Foto: Nina Skripietz

"Wir unterstützen die vielen pflegebedürftigen Menschen in Rheinland-Pfalz, die zuhause leben. Und gleichzeitig entlasten wir auch ihre Angehörigen. Diese engagieren sich häufig mit bewundernswertem Einsatz bei der häuslichen Versorgung. Wir wollen ihnen unter die Arme greifen und sie vor Überforderung schützen" erläuterte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zählen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die von der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich finanziert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine Anerkennung der Angebote durch das Land. Die erleichterten Anforderungen an die Anerkennung sollen bei Angeboten für hauswirtschaftlichen Dienstleistungen gelten, die in einem geringen Umfang erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere Nachbarschaftshilfen, Freundschaftsdienste oder Minijobs. Die Änderung der Landesverordnung sieht bei solchen Angeboten vor, die persönlichen Anforderungen an die ausführenden Personen deutlich abzusenken.

Darüber hinaus soll das Anerkennungsverfahren für diese Angebote vereinfacht werden: Das Prüfverfahren mit Anerkennungsbescheid soll durch eine bürokratiearme Registrierung mit Vorprüfung ersetzt werden. Auf die Grundsatzbilligung des Ministerrats wird zunächst ein Beteiligungsverfahren folgen. Die Verordnung soll im April 2020 in Kraft treten.