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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Mein Mitarbeiter war von mir als PDL am 6. Juni zum Dienst eingeteilt. Er erscheint nicht zum Dienst und meldet sich auch nicht. Erst Tage später erfahren wir über die Abfrage der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dass der Mitarbeiter am 6. Juni krank war. Wie verhalte ich mich zukünftig?
Rechtsanwalt Peter Sausen: Der Mitarbeiter hat im geschilderten Fall seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und kann abgemahnt werden, damit sich das Verhalten künftig nicht wiederholt. Es gilt zwar seit dem 01.01.2023 für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit den im Gesetz...
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