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Einigung im Vermittlungsausschuss macht Weg (weitgehend) frei für das Pflegekompetenzgesetz
Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss ist der Weg für das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ – das sogenannte Pflegekompetenzgesetz – weitgehend frei. Bundestag und Bundesrat sollen am Freitag (19. Dezember 2025) abschließend über die Neuregelung beraten.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember den Weg für das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ freigemacht. Das sogenannte Pflegekompetenzgesetz soll „mehr Verantwortung, mehr Entlastung und mehr Attraktivität für Pflegefachkräfte schaffen“. Bundestag und Bundesrat wollen am Freitag (19. Dezember) darüber abschließend entscheiden.
Ausgangspunkt des Vermittlungsverfahrens war ein Streit um die Klinikvergütungen 2026. Der Bundesrat hatte den Ausschuss am 21. November 2025 angerufen, weil durch das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden sollten – aus Sicht der Länder zu Lasten der Krankenhäuser.
Der nun gefundene Kompromiss begrenzt die Einsparwirkungen auf das Jahr 2026: Die Meistbegünstigungsklausel bleibt 2026 ausgesetzt, zugleich soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert 2026 zugrunde gelegt werden. So sollen negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren ausgeschlossen werden. Für die meisten Kliniken soll dies durch eine Ergänzung des Krankenhausentgeltgesetzes umgesetzt werden. Psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser sollen einbezogen werden, indem die Bundesregierung die Bundespflegesatzverordnung „schnellstmöglich entsprechend“ ändert.
Schenk: richtige Entscheidung, den Vermittlungsausschuss anzurufen
Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk verteidigte das Einschalten des Vermittlungsausschusses: „Es war die richtige Entscheidung, den Vermittlungsausschuss anzurufen.“ Anlass sei die „fachfremd und spät eingefügte Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel für das Jahr 2026 (Artikel 13a) in das Pflegeentlastungsgesetz“ gewesen, „welche erhebliche finanzielle Nachteile für die Krankenhäuser zur Folge gehabt hätte“. Dieser Passus habe „mit der Stärkung der Pflegekompetenzen oder dem Abbau von Bürokratie nichts zu tun“ gehabt und habe „allein dazu“ gedient, „das kurzfristig geschnürte Sparpaket der Bundesgesundheitsministerin für die gesetzlichen Krankenkassen durchzusetzen – und das auf Kosten der Krankenhäuser“.
Mit der nun gefundenen Lösung sei „der größte Schaden für die Kliniken nun abgewendet“. Die zur Diskussion stehenden 1,8 Milliarden Euro „werden im Jahr 2026 gestrichen“, Bedingung sei aber, „dass es sich um eine einmalige Kürzung handelt, welche im Jahr darauf wieder ausgeglichen und nicht basiswirksam, also nicht strukturell in der Finanzierungssystematik für die Folgejahre verankert, wird“. „Unser Ziel war es, eine nachhaltige Schädigung der Kliniken zu verhindern, und das ist gelungen“, so Schenk.
Vor allem aber rücke mit der Einigung nun die Pflege in den Mittelpunkt, betonte sie. „Mit der Einigung ist nun auch der Weg frei für das Pflegekompetenzgesetz, das mehr Verantwortung, mehr Entlastung und mehr Attraktivität für Pflegefachkräfte schaffen soll.“ „Das gute Pflegekompetenzgesetz kann jetzt kommen und die Pflege von den dringend benötigten Entlastungen profitieren. Das bedeutet ganz konkret: mehr Zeit für die Menschen, weniger Zeit für Papierkram – das stärkt den Berufsstand und verbessert die Versorgung.“
Auch aus der Branche kommen positive Signale. „Durch die Einigung über die Protokollerklärung im Vermittlungsausschuss sollte nun auch der Weg für das ‚Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung‘ in der Pflege am Freitag im Bundesrat frei sein. Das ist ein gutes Signal für die Branche und ein wichtiger Schritt“, erklärte Thomas Knieling (VDAB). „Denn klar ist: Das Pflegekompetenzgesetz geht grundsätzlich in die richtige Richtung, indem es den Pflegefachkräften mehr Verantwortung überträgt und ihre Expertise anerkennt.“
Besonders hebt Knieling hervor, dass „Pflegefachpersonen künftig Hilfsmittel in der Folge verordnen dürfen“. Allerdings bleibe diese Regelung „noch zu eng gefasst und eröffnet nicht alle pflegerelevanten Hilfsmittel die Möglichkeit für Empfehlungen und Folgeverordnungen durch Pflegefachkräfte“. „Konkrete Beispiele hierfür sind Inkontinenzhilfen sowie Hilfsmittel zur Dekubitusprophylaxe und -versorgung“, so Knieling. „Passgenaue Kompetenzen könnten im Pflegealltag spürbar für Entlastung sorgen. Das Gesetz nutzt also noch nicht alle Möglichkeiten, den Pflegealltag bestmöglich zu entlasten und die Kompetenzen der Pflegefachkräfte vollständig anzuerkennen.“
Der Vermittlungsausschuss tagte am 17. Dezember 2025 erstmals in der 21. Legislaturperiode des Bundestags. Das Gremium besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Mitgliedern des Bundesrates.
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