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Eckpunkte einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
Im März soll der Referentenwurf für die bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung vorliegen. Erste Eckpunkte sind bekannt.
Am 15. Februar hatten das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium den Ländern erstmals konkrete Eckpunkte für eine bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung vorgestellt. Der Referentenentwurf soll nun im März den Ländern vorgelegt werden. Die Bundesregierung will ihren Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause in das parlamentarische Verfahren einbringen.
Wie einer Pressemitteilung des brandenburgischen Sozialministeriums zu entnehmen ist, soll die angekündigte bundesgesetzliche Regelung im Wesentlichen folgende Inhalte haben:
- Ausbildungsdauer: 18 Monate
- Finanzierung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung entsprechend §§ 26 ff Pflegeberufegesetz, also über einen Ausgleichsfonds, einschließlich einer anteiligen Zahlung durch das Land
- Ausbildungsbeginn: 1. Januar 2026
- Vorbereitung der Finanzierung über den Ausbildungsfonds ab 1. Januar 2025
- Übergangsregelung für Altausbildungen bis Dezember 2027
Das Land Brandenburg hatte parallel einen eigenen Entwurf für ein Brandenburgisches Pflegeassistentengesetz fertiggestellt, da es vom Bund in den letzten Jahren nur Absichtserklärungen gegeben hatte. Der brandenburgische Gesetzentwurf wird jedoch nicht in den Landtag eingebracht, da eine bundeseinheitliche Regelung der bessere Weg sei.
Dies erklärte Sozialministerin Ursula Nonnemacher im Sozialausschuss des Landtags. „Der große Vorteil an der Bundesregelung ist: Die Finanzierung der Ausbildung soll aus dem bereits bestehenden Ausgleichsfonds der Fachkraftausbildung erfolgen. Durch das Umlageverfahren wird sichergestellt, dass die Einrichtungen, die nicht ausbilden, in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt sind, wie Einrichtungen, die ausbilden.“
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