Fragen Sie den Rechtsexperten
Dürfen Heilerziehungspfleger:innen Vorbehaltsaufgaben ausüben?
Im Rahmen des neuen Personalbemessungsinstruments können wir die Kolleginnen und Kollegen mit einer Ausbildung als Heilerziehungspfleger:in dem Qualitätsniveau 4 zuordnen. Unsicher sind wir jedoch bei der Frage, ob Heilerziehungspfleger:innen die Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachpersonen übernehmen dürfen.
Rechtsanwalt Peter Sausen: Nein, Heilerziehungspfleger dürfen Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) nicht ausüben. Es ist streng zu unterscheiden. Wer – landesrechtlich – als „QN4“ anerkannt wird oder aber aufsichtsrechtlich auf die Fachkraftquote angerechnet wird, ist das eine. Ob jemand...
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