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Pflegeassistenz: Ist die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu komplex?

Mehrere Verbände und Organisationen haben ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der geplanten Pflegeassistenzausbildungs- und -prüfungsverordnung (PflFAssAPrV) abgegeben. Das Deutsche Rote Kreuz fordert grundlegende Änderungen und sieht die Qualität der Ausbildung in Gefahr. Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) hat erheblichen Änderungsbedarf.

Foto: AdobeStock/Gerhard Seybert

Laut DRK fehlt dem Entwurf eine klare Systematik, um den Übergang zwischen Pflegeassistenz und Pflegefachkraftausbildung zu ermöglichen. Die geplante Dauer von einem Jahr sei nicht ausreichend, um die notwendigen technischen, sozialen und pflegerischen Kompetenzen aufzubauen. Der DRK fordert praxisnähere Ausbildungsanteile, insbesondere in der ambulanten Pflege, sowie eine bundesweit einheitliche Regelung von Lernzielen und Prüfungsstandards. „Bei den Prüfungsanforderungen sehen wir eine Inkongruenz zwischen Zugangsvoraussetzungen und Anforderungsniveau. Die erste schriftliche Aufsichtsarbeit soll 180 Minuten dauern – 60 Minuten länger als in der Pflegefachausbildung. Das ist didaktisch nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zu den bisherigen landesrechtlichen Regelungen, bei denen die theoretische Prüfung nur 90 Minuten dauerte und häufig auf eine schriftliche und praktische Prüfung beschränkt blieb. Wir empfehlen, die Prüfungsdauer grundsätzlich auf 90 Minuten zu reduzieren und auf einen mündlichen Prüfungsteil zu verzichten“, heißt es in der Stellungnahme des DRK.

Auch Verdi kritisiert den Entwurf als unzureichend. Die Gewerkschaft warnt vor einer Dequalifizierung des Berufsbilds und vor unklaren Kompetenzabgrenzungen in multiprofessionellen Teams. Ohne präzise Aufgabenfelder drohe eine Überlastung der Pflegeassistent:innen sowie eine Gefährdung der Patientensicherheit. Verdi fordert eine längere Ausbildungszeit, verbindliche Standards und eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und Lernbedingungen – insbesondere mehr Praxisanleitung und eine angemessene Finanzierung der Ausbildung. „Der Kompetenzkatalog ist für eine 18-monatige Ausbildung zu umfangreich„, so die Gewerkschaft.

Der Deutsche Pflegerat sieht ebenfalls gravierende strukturelle und inhaltliche Defizite. Nach Ansicht des DPR fehlt dem Verordnungsentwurf ein kohärentes Bildungsverständnis, das die Pflegeassistenz in die generalistische Pflegebildung integriert. Der DPR dringt auf eine verbindliche Festlegung von Kompetenzniveaus, auf Durchlässigkeit zur dreijährigen Pflegeausbildung und auf qualifikationsgerechte Verantwortungsstrukturen. Zudem warnt der Verband vor einem uneinheitlichen Vollzug in den Bundesländern und plädiert für bundeseinheitliche Qualitätsstandards. „Die Anforderungen an Praxisanleitende erscheinen hoch und sind angesichts der Personalsituation vieler Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur schwer umsetzbar“, warnt der Pflegerat.

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflFAssAPrV)