News
Caritas: Zusammenführung von Entlastungsleistungen und hybride Pflegeberatung
Der Deutsche Caritasverband fordert, dass den von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkten des „Zukunftspakt Pflege“ nun schnell konkrete Maßnahmen folgen müssen. Im Zentrum der politischen Aufmerksamkeit müsse die Entlastung pflegender Angehöriger stehen. Laut Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa benötigen Familien, die zu Hause pflegen, dringend verlässliche Unterstützung.
Welskop-Deffaa betonte, die häusliche Pflege könne nur erhalten bleiben, wenn Entlastungsleistungen als flexible, individuell gestaltbare Budgets konzipiert werden. Zudem müsse der Zugang zu Leistungen vereinfacht werden – etwa über barrierefreie digitale Verfahren. Die Caritas sieht hier dringenden Handlungsbedarf, um Pflegebedürftigen und Angehörigen bürokratische Hürden zu ersparen.
Ein zentraler Punkt der Kritik betrifft auch die Finanzierung der Pflegeversicherung. Der Verband verweist darauf, dass jährlich rund 5 Milliarden Euro aus der Pflegeversicherung in die Rentenversicherung fließen, um die Alterssicherung pflegender Angehöriger zu gewährleisten. Diese Summe solle, so Welskop-Deffaa, künftig aus dem Bundeshaushalt kommen. Nur durch einen entsprechenden Bundeszuschuss könne der notwendige finanzielle Puffer geschaffen werden, um die Pflegeversicherung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu stabilisieren.
Darüber hinaus hebt die Caritas die Bedeutung einer hybriden Pflegeberatung hervor, die analog und digital gleichermaßen zugänglich ist. Als besonders praxistaugliche Form der Unterstützung nennt der Verband sogenannte Pflegeübungszentren. Dort lernen pflegende Angehörige gemeinsam mit Pflegebedürftigen, den Pflegealltag zu bewältigen – einschließlich der Vorbereitung auf Notfälle, der Versorgung in Tagesrandzeiten und der Vernetzung mit Unterstützungsangeboten. Nach solchen Trainings seien Familien deutlich besser in der Lage, die häusliche Pflege zu meistern.
„Pflegekräfte sind Präventionsexpert:innen par excellence“, so Welskop-Deffaa. Sie forderte, dass diese Kompetenz stärker im Leistungsrecht berücksichtigt wird. Darüber hinaus müsse die Kurzzeitpflege konsequent rehabilitativ ausgestaltet werden, und Angebote der mobilen Rehabilitation im häuslichen Umfeld sollten ausgebaut werden, um die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger zu stärken.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren