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Caritas: Suizidpräventionsstrategie braucht gesetzliche Regelungen
Am Donnerstag, 2. Mai, will der Bundesgesundheitsminister eine Suizidpräventionsstrategie vorstellen. Die Caritas betont die Dringlichkeit, zeitnah gesetzliche Regelungen zu erlassen.
Der Caritasverband begrüßt, dass der Bundesgesundheitsminister die Suizidpräventionsstrategie des Bundes vorlegt. Der Bundestag hatte dies im letzten Sommer mit breiter Mehrheit von der Bundesregierung gefordert.
Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, sagte dazu: „Eine Gesellschaft, die tatenlos wegsieht, wenn sich in Deutschland pro Tag 30 Menschen das Leben nehmen, ist nicht die Gesellschaft, in der wir leben wollen.“ Sie verweist auf die [U25]-Online-Suizidpräventionsberatung der Caritas. Diese helfe seit mehr als 20 Jahren jungen Menschen, die für sich allein keine Perspektive für ein Weiterleben finden. Einsamkeit sei kein Thema älterer Menschen allein. Einsamkeit und Lebensangst seien gerade für die Corona-Generation Treiber von Suizidgedanken im Jugendalter.
Konkrete Schutzkonzepte
Mit Nachdruck fordert der Caritasverband, dass die Politik Suizidprävention nicht auf Beratung und Notfalltelefone verkürzt. Es brauche mehr Zäune an Brücken und Kirchtürmen. Die Sanierung der Bahngleise müsse von Umzäunungen konsequent begleitet werden. Es braucht konkrete Schutzkonzepte, die dem spontanen Suizidwunsch auch bauliche Maßnahmen entgegenstellen.
Welskop-Deffaa: „Damit die validen Instrumente der Suizidprävention verlässlich eingesetzt werden, darf es nicht bei einem Strategieplan bleiben. Das vom Bundestag ebenfalls geforderte Suizidpräventionsgesetz muss Schutzmaßnahmen schnell auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen.“
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