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Bundesregierung plant Veränderungen für DiPA
Die Bundesregierung will das Antrags- und Prüfverfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) praxisgerechter gestalten.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Aufnahme digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervor. Trotz des im Jahr 2021 eingeführten Verfahrens zur Prüfung und Erstattung von DiPA, hat bisher kein Anbieter erfolgreich eine Anwendung in das Verzeichnis aufnehmen können.
Der Fall des Unternehmens „Lindera“, dessen Antrag auf Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis abgelehnt wurde, hat für Aufsehen gesorgt. Das Unternehmen kritisierte die Bewertungskriterien des BfArM, die auch nach Ansicht des Deutschen Pflegerates und des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe nicht mit der Realität pflegebedürftiger Menschen und der pflegerischen Praxis vereinbar seien.
Die Bundesregierung hat im ersten Quartal 2024 Fachgespräche mit verschiedenen Akteuren geführt, um die Gründe für die geringe Anzahl an Anträgen zu eruieren. Basierend auf den Ergebnissen dieser Gespräche plant die Bundesregierung Änderungen, um das Antrags- und Prüfverfahren praxisgerechter zu gestalten. Im Entwurf für das Pflegekompetenzgesetz sind Regelungen enthalten, die das Verfahren weiterentwickeln sollen.
„Ein Nachweis des pflegerischen Nutzens ist aus Sicht der Bundesregierung für eine Finanzierung der DiPA aus Mitteln der Solidargemeinschaft der Pflegeversicherten auch in Zukunft unerlässlich“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Sie erkennt die Notwendigkeit an, die Kriterien für die Nutzenbewertung von DiPA zu überprüfen und anzupassen, um die Aufnahme von Anwendungen in das Verzeichnis zu erleichtern. Ziel ist es, die digitale Pflegeversorgung zu stärken und den pflegebedürftigen Menschen sowie dem Pflegepersonal einen echten Mehrwert zu bieten.
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