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Bundesregierung: Kein Änderungsbedarf bei Hilfsmitteln
Die Bundesregierung hält die geltenden Regelungen zur Aufnahme neuer Hilfsmittel in die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen für ausreichend.

Dies schreibt sie in ihrer Antwort (20/7949) auf eine Kleine Anfrage (20/7765) der CDU/CSU-Fraktion. Diese hatte unter anderem gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung für notwendig hält, um Verzögerungen bei den Antragsverfahren zu vermeiden, wie der Newsletter “Heute im Bundestag” berichtet.
Dazu schreibt die Bundesregierung: „Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis handelt es sich um komplexe und zum Teil individuelle Sachverhalte, die im Sinne einer qualitätsgesicherten Versorgung der Versicherten sorgfältig geprüft werden müssen. Unvereinbare Fristüberschreitungen kommen nach Auskunft des GKV-SV nur selten vor.“
Unionsfraktion: Patienten werden nicht mit Hilfsmitteln versorgt
Die Unionsfraktion hatte in ihrer Vorbemerkung ausgeführt, dass Patienten faktisch nicht mit Hilfsmitteln wie medizinischen Kompressionsstrümpfen, Bandagen, Orthesen oder Einlagen versorgt würden, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) gelistet seien. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort allerdings darauf hin, dass das HMV kein abschließender Leistungskatalog sei, sondern „eine Auslegungs- und Orientierungshilfe für alle Beteiligten“. Sie räumt aber ein, dass es „aufgrund seiner Auswirkungen auf das Verordnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte eine marktlenkende Wirkung“ habe.
Insgesamt dauert das Antragsverfahren für die Aufnahme eines Hilfsmittels in das HMV laut Antwort durchschnittlich 62 Tage, bei innovativen Produkten 203 Tage, jeweils ohne Widerspruchsverfahren. Im Zeitraum vom 18. Juli 2022 bis zum 19. Juli 2023 seien 34 neuartige Produkte in das HMV aufgenommen worden. Seit Oktober 2019 seien insgesamt 15.782 Antragsverfahren auf Aufnahme in das HMV durchgeführt worden. In 17 Fällen habe sich ein Klageverfahren angeschlossen. „Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf ergibt sich daraus nicht“, schreibt die Bundesregierung.
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