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Bundesrat will Leiharbeit in der Pflege eindämmen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege auf den Weg zu bringen.

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Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Leiharbeit in der Pflege einzuschränken. Foto: AdobeStock_aldorado

Der Einsatz von Fremdpersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern müsse wirksam begrenzt werden. Denn mittlerweile zeige sich „immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit in der Pflege unerwünschte Folgen hat, sowohl für die Qualität der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen als auch für die Arbeit der Stammbelegschaften“, heißt es in einer Entschließung, die der Bundesrat am 2. Februar beschlossen hat. Darin wird die Regierungskoalition aufgefordert, ein Gesetz zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege vorzulegen. Vorausgegangen war dazu eine bayerische Initiative.

Gehaltsdeckel für Zeitarbeitsfirmen

So seien Vorschriften zu einer stärkeren Gleichbehandlung von Stamm- und Leihpersonal denkbar, Gehaltsdeckel für Zeitarbeitsfirmen und bessere Rahmenbedingungen für Ausfallkonzepte in den Einrichtungen, wozu insbesondere auch Regelungen für eine gesicherte Refinanzierung gehören. Auch sollten es insbesondere kleinen Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden, bei Bedarf einrichtungs und trägerübergreifende Springerkonzepte umzusetzen. Auch solle geprüft werden, inwiefern Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildungen einbezogen werden können.

Hier geht es zur Entschließung.