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Bundesrat stimmt Pflegestudiumstärkungsgesetz zu

Die hochschulische Pflegeausbildung wird künftig vergütet. Die Caritas-Dienstgeber begrüßen das.

Studierende im Hörsaal
Der Bundesrat stimmt dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zu: Künftig wird das Pflegestudium vergütet. Foto: Adobe Stock/ kasto

Der Bundesrat hat am 24. November dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zugestimmt, das zuvor vom Bundestag verabschiedet wurde. Ein bedeutender Schritt, meinen die Dienstgeber der Caritas. Insbesondere die im Gesetz festgeschriebene Verpflichtung zur Vergütung der praxisintegrierten dualen Pflegestudiengänge ist bereits in der Caritas-Tarifstruktur verankert

Gesetz ist wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, hebt hervor, dass das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ein bedeutender Fortschritt ist: „Eine attraktive hochschulische Pflegeausbildung mit einer angemessenen Vergütung erleichtert Personen mit Allgemeiner Hochschulreife den Zugang zum Pflegeberuf.“

Angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels in der Branche sei es dringend erforderlich, verstärkt junge Menschen für diesen sinnstiftenden Beruf zu begeistern. Altmann betont, dass die Caritas die praxisintegrierten dualen Studiengänge in ihren Arbeitsvertragsrichtlinien schon tarifiert habe. Nun müssten die Verantwortlichen in den Ländern, die im Gesetz vorgesehene Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung sicherstellen, insbesondere die Ausbildungsvergütung.