Pflege und Politik
Bundesrat billigt Pflegebonusgesetz
Der Bundesrat hat am Freitag (10. Juni) in Berlin den Corona-Bonus für Pflegekräfte gebilligt. Sie sollen die Zusatzzahlungen ab Juli für die besonderen Belastungen während der Pandemie erhalten. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung, je zur Hälfte für Prämien für Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern und in der Altenpflege. Der Bundestag hat den Pflegebonus bereits mit großer Mehrheit beschlossen.

Dem Pflegebonusgesetz zufolge erhalten Altenpflegekräfte in Vollzeit eine Prämie in Höhe von 550 Euro, andere Beschäftigte 370 Euro, wenn sie mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit in der Pflege verbringen. Einen Bonus gibt es auch für Auszubildende und Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst. Wie hoch die Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus ausfallen wird, ist noch offen.
Der Gesetzentwurf wurde während der Bundestagsberatungen um Regelungen ergänzt, die nicht mit dem Bonus zusammenhängen – unter anderem die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Umsetzung der Tariftreueregelung aus der letzten Legislaturperiode. In einer Anhöhrung zum Gesetzentwurf am 19. Mai im Bundestag sagte Nicole Westig (FDP): “Positiv daran ist, dass statt des kompletten Tarifzwangs, den wir als FDP immer sehr kritisch gesehen haben, nun die Möglichkeit besteht, tarifliche Durchschnittslöhne zu zahlen. Auch so steigern wir die Löhne. Allerdings sehen wir mit Sorge, dass durch das Bestehen auf der Frist zum 1. September vermeidbare Bürokratie auf die Pflegeunternehmen zukommt.”
Und Kristine Lütke (FDP, MdB) erklärte, dass sie zwar die Umsetzung der Regelungen der §§ 72, 82c SGB XI grundsätzlich mittrage. “Vor allem die Möglichkeit, neben dem Eintritt in einen Tarifvertrag oder der Anlehnung an einen solchen, die Entlohnung im Rahmen von regionalen Durchschnittsentgelten zu regeln, begrüße ich, da so auf vergleichsweise unbürokratischem Wege deutliche Verbesserungen in der Entlohnung von Pflegekräften geschafft werden können.”
Die Pflegeunternehmerin kritisierte allerdings, dass sich die Koalition nicht zu einer Verlängerung der Melde- und Umsetzungsfristen aufseiten der Pflegeeinrichtungen, etwa bis ins erste Quartal 2023, durchringen konnte. “Die Kürze der Frist ist vor allem vor dem Hintergrund von diversen Fristverschiebungen zur Vorlage der relevanten Informationen über die Grundlagen der Umsetzung meiner Ansicht nach unzureichend. Dies beinhaltet sowohl Unklarheiten zur Berechnung der regionalen Durchschnittsentgelte als auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme in bereits bestehende Tarifverträge. Auf Basis dieser unklaren Datenlage eine strategisch und betriebswirtschaftlich weitreichende Entscheidung zu treffen, stellt viele vor allem kleine und mittelständische Pflegeinrichtungen vor enorme Herausforderungen.”
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