News
Brandenburg verlängert Pflegepakt und erhöht kommunale Förderung
Die Brandenburger Landesregierung hat den „Pakt für Pflege 2.0″ unterzeichnet und setzt damit die seit 2020 bestehende Initiative fort. Sozialministerin Britta Müller und 27 Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses einigten sich in Potsdam auf die Fortsetzung des Programms, das die häusliche Pflege stärken und kommunale Strukturen ausbauen soll.
Die Unterzeichner umfassen Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und kommunale Spitzenverbände. Zu den Beteiligten gehören unter anderem die AOK Nordost, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, der DGB sowie der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Auch die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, der Seniorenrat und die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg sind Teil der Vereinbarung.
Über 660 Projekte seit 2021 umgesetzt
Das ursprüngliche Programm verzeichnet laut Sozialministerium erhebliche Erfolge: Seit 2021 wurden in rund 88 Prozent aller Ämter und Gemeinden mehr als 660 Projekte zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen realisiert. Die Maßnahmen reichen von Pflegelotsen über Mobilitätshilfen bis zu Begegnungsangeboten. Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, berichtet, dass über 85 Prozent der antragsberechtigten Kommunen die Fördermittel genutzt haben.
Sozialministerin Müller betonte bei der Unterzeichnung die Bedeutung der häuslichen Pflege. Pflegelotsen würden Betroffene zu Pflegestützpunkten, Essensanbietern oder Pflegedienstleistern vermitteln, aber auch Kontakte zu Spielenachmittagen, Sturzpräventionskursen oder Seniorensport herstellen. Sogenannte Kümmerer fungierten als direkte Ansprechpartner, während Mobilitätshilfen die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern sollen.
Fünf Schwerpunkte und elf Millionen Euro jährlich
Die Vereinbarung definiert fünf zentrale Handlungsfelder: die Verstetigung und Weiterentwicklung der Pflege vor Ort, den Ausbau der Pflegeberatung insbesondere durch Pflegestützpunkte, ein Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflegeangebote, die Fachkräftesicherung sowie die Gestaltung pflegerischer Versorgungsstrukturen durch Kooperationen.
Für die Umsetzung stellt das Land jährlich rund elf Millionen Euro bereit. Die neuen Förderrichtlinien „Pflege vor Ort“ und „Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“ traten am 1. Juli 2025 in Kraft. Landkreise und kreisfreie Städte können künftig bis zu 180.000 Euro pro Jahr erhalten – eine Steigerung um 30.000 Euro gegenüber der vorherigen Regelung. Diese Erhöhung soll unter anderem die geplante Nachbarschaftshilfe von Einzelpersonen als Unterstützungsangebot im Alltag finanzieren.
Sockelbetrag für kleinere Kommunen eingeführt
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Förderung kleinerer Kommunen: Ab 2026 erhalten alle Ämter, Verbandsgemeinden und amtsfreie Städte einen einheitlichen Sockelbetrag von 20.000 Euro. Die restlichen Mittel werden nach der Anzahl pflegebedürftiger und hochaltriger Menschen verteilt. Laut Sozialministerium soll diese Regelung insbesondere die Arbeit in kleineren Kommunen stärken.
Die Fördergelder fließen in den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, in Angebote für gemeinsame Mittagessen, in Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige sowie in Projekte zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten und Teilhabe auch bei Pflegebedürftigkeit.
Pflegebedarf steigt um 16 Prozent
Die Pflegestatistik 2023 zeigt einen erheblichen Anstieg der Pflegebedürftigen in Brandenburg: Über 214.000 Menschen benötigen Pflege – ein Plus von mehr als 29.400 Personen oder 16 Prozent gegenüber 2021. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung stieg von 7,3 auf 8,3 Prozent. Rund 57 Prozent der Pflegebedürftigen sind über 80 Jahre alt. Besonders auffällig: 88,9 Prozent aller pflegebedürftigen Personen wurden zu Hause gepflegt – 2021 lag dieser Anteil noch bei 86,9 Prozent.
Andreas Kaczynski, Vorsitzender des Landespflegeausschusses, verwies auf den demografischen Wandel als Grund für die Neuausrichtung. Den Kommunen komme eine zentrale Rolle zu, da Pflege vor Ort in Familie, Nachbarschaft und Gemeinde stattfinde.
Forderung nach gesetzlicher Verankerung
Landrat Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg, würdigte die Fortsetzung des Pakts als wichtig für die Planungssicherheit. Der Vorstand des Landkreistages bekräftigte dies in seiner Sitzung am 14. Oktober 2025. Perspektivisch müsse es jedoch gelingen, die Finanzierung gesetzlich zu verankern, damit der Pakt dauerhaft geschlossen werden könne.
Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, unterstrich die Notwendigkeit enger Kooperation zwischen Land, Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und Kostenträgern. Chris Behrens von der AOK Nordost hob hervor, dass der Pakt gerade mit Blick auf die aktuelle Pflegegesetzgebung das Zusammenwirken von Kommunen und Pflegekassen bei der Sicherung der häuslichen Pflege stärke.
Das Sozialministerium kündigte an, die eingeleiteten Maßnahmen und ihre Wirkungen zu evaluieren. Der Landespflegeausschuss, in dem neben Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen auch Behörden, Verbände und Interessenvertretungen zusammenarbeiten, hat seine Geschäftsstelle im Sozialministerium.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren