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Berlin: Bezirksamt muss 29.260 Euro Pflegekosten sofort auszahlen
Das Sozialgericht Berlin verpflichtet das Bezirksamt Tempelhof‑Schöneberg zur sofortigen Zahlung ausstehender Pflegekosten. Im Eilrechtsschutz muss der Sozialhilfeträger 29.260,14 Euro für eine pflegebedürftige Berlinerin ausgleichen. Das Gericht sah angesichts monatelanger Zahlungsrückstände ein dringendes Eilbedürfnis.
Das Sozialgericht Berlin hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass das Bezirksamt Tempelhof‑Schöneberg unverzüglich ausstehende Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ zahlen muss. Trotz bestehender Bewilligung waren die Beträge über Monate nicht ausgezahlt worden. Der beauftragte Pflegedienst hatte deshalb eine Vertragskündigung zum 30. Januar 2026 angedroht. Über den Fall infomiert der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) in einer Pressemitteilung.
Eilbedürfnis durch Zahlungsrückstände
Nach Auffassung des Gerichts war das Eilbedürfnis gegeben, da der Pflegevertrag konkret gefährdet war. Rechtsanwalt Sebastian Froese, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen, erklärt: „Dieser Fall zeigt in aller Deutlichkeit, dass Pflegedienste sich vertragswidriges Verhalten … nicht gefallen lassen müssen.“ Auch einstweiliger Rechtsschutz könne erfolgreich sein, wenn Sozialhilfeträger ihren Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen.
Massive Verzögerungen auch außerhalb Berlins
Der Verband sieht in der Entscheidung ein Signal über Berlin hinaus. Bundesweit gebe es seit Längerem massive Verzögerungen bei der Auszahlung bewilligter Pflegeleistungen an ambulante Pflegedienste. Besonders in Berlin, Sachsen und Brandenburg warteten Pflegebedürftige und Dienste teils bis zu neun Monate auf Zahlungen, die Außenstände erreichten dabei teilweise bis zu 90.000 Euro.
Existenzielle Risiken für Pflegedienste
Die ausbleibenden Zahlungen gefährden nach Angaben des Verbands die wirtschaftliche Existenz vieler Einrichtungen. „Wenn Sozialämter monatelang nicht zahlen, obwohl die Leistungen längst erbracht wurden, kann das Pflegedienste unverschuldet in existenzielle Not bringen“, sagt Igor Dubinski, bad‑Landesvertreter Berlin. Ohne Rücklagen drohe den Einrichtungen die Insolvenz.
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