Pflege und Politik

Beitragsordnung veröffentlicht

Die Pflegekammer Niedersachsen hat im Niedersächsischen
Ministerialblatt ihre Beitragsordnung veröffentlicht.

- Der Beitrag liegt bei 0,4 Prozent des zu versteuernden Jahreseinkommens. Foto: Adobe Stock/Kzenon

Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und
Krankenpflege und Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege), die ihren Beruf in Niedersachsen
ausüben, zahlen demnach einen Beitrag von 0,4 Prozent
ihres zu versteuernden Jahreseinkommens als
Kammerbeitrag.

Die Beitragsordnung sei unter den Mitgliedern des
Errichtungsausschusses lange und kontrovers diskutiert
und vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung im Rahmen der
Rechtsaufsicht geprüft und genehmigt worden, heißt es
laut Pressemeldung. Sandra Mehmecke, stellvertretende
Vorsitzende des Errichtungsausschusses, sagte: "Ein
einheitlicher Prozentsatz schafft größtmögliche
Transparenz und Gerechtigkeit." Bezieher von
Monatseinkommen von bis zu 450 Euro sind auf Antrag von
der Beitragspflicht komplett ausgenommen. Der
Höchstbeitrag liegt bei 280 Euro je Beitragsjahr.

Die Pflegekammer ist die gesetzliche Berufsvertretung
für die Heilberufe in der Pflege. Mit der
konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung am 8.
August 2018 beginnt die inhaltliche Arbeit der Kammer.
Sie hat u. a. die Aufgabe, die Qualitätsentwicklung der
Berufsausübung der Kammermitglieder zu fördern, deren
beruflichen Belange wahrzunehmen, eine Ethikkommission
einzurichten und auf eine wirksame pflegefachliche
Versorgung der Bevölkerung hinzuwirken.