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Bedroht Heimmindestbauverordnung im Saarland Pflegeplätze?

Im Saarland könnten bis zu 15 Prozent der Pflegeheimplätze verloren gehen, wenn die Heimmindestbauverordnung unverändert bleibt. Private Träger warnen vor einem Versorgungsengpass und fordern Bestandsschutz für ältere Einrichtungen. Das Sozialministerium will mit den Anbietern über eine Anpassung der Regeln beraten.

Heimmindestbauverordnung im Saarland: 15 Prozent der Heimplätze sind laut bpa in Gefahr. Foto: Adobe Stock/ Tatsiana

Die Heimmindestbauverordnung des Saarlandes aus dem Jahr 2021 sorgt erneut für heftige Diskussionen. Beim politischen Frühstück des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Saarbrücken machten die Träger klar, dass die bestehenden Vorgaben in ihrer jetzigen Form die Versorgung gefährden könnten. Nach Berechnungen des bpa-Landesvorsitzenden Ralf Mertens wären rund 15 Prozent aller Heimplätze betroffen, sollten die baulichen Auflagen vollständig umgesetzt werden. „Und das in einer Situation, in der jetzt schon nicht alle Anfragen bedient werden können und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter massiv steigt“, sagte Mertens.

Verband schlägt Alarm

Die Verordnung gilt seit 2021 und enthält umfangreiche bauliche Anforderungen für Pflegeeinrichtungen. Dazu gehören laut Leiterin der Landesgeschäftsstelle Angela Eicher unter anderem eine Einzelzimmerquote von 60 Prozent, ein direkter Zugang jedes Zimmers zu einer Nasszelle sowie eine Rollstuhlgerechtigkeit von mindestens 25 Prozent. Für bestehende Häuser gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren, die 2031 endet – eine Frist, die viele Betreiber für unzureichend halten.

Umbauten treiben Kosten weiter hoch

Neben dem drohenden Wegfall von Plätzen belastet die Umsetzung der Vorgaben die Einrichtungen laut bpa auch finanziell stark. Notwendige Umbauten würden die ohnehin hohen Pflegekosten weiter steigen lassen. Der Verband verweist im Gespräch mit der Redaktion außerdem darauf, dass die betroffenen Häuser unter Bedingungen erbaut wurden, die mit den heutigen Maßstäben schwer vereinbar sind.

Der bpa fordert deshalb einen umfassenden Bestandsschutz für Einrichtungen, die vor 2021 errichtet wurden, aber auch konkretere Vorgaben.

Ministerium zeigt Gesprächsbereitschaft

Das saarländische Gesundheitsministerium signalisierte bereits, dass es Handlungsbedarf sieht. Unter Beteiligung der Leistungserbringer wolle man prüfen, wie die Verordnung überarbeitet und konkretisiert werden könne. Ziel sei eine Lösung, die auch den vor 2021 eröffneten Einrichtungen gerecht wird und die Versorgungssicherheit gewährleistet.